Einem Wohnmobileigentümer, der den Zweitschlüssel in einem vermeintlich sicheren Versteck aufbewahrt, kann nicht in jedem Fall der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden, wenn das Fahrzeug mit Hilfe dieses Schlüssels gestohlen wird. Die (Kasko-)Versicherung zur Zahlung verpflichtet.
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Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Wohemobil Diebstahl
- Dakota
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Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Wohemobil Diebstahl
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
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Re: Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Wohemobil Diebstahl
Siehste und Karl schüttelt immer verständnislos den Kopf wenn ich alle Schlüssel mitnehme. Einen nimmt er, den anderen ich.
Aber der Geschädigte hat ja sein Recht bekommen.
Aber der Geschädigte hat ja sein Recht bekommen.
Liebe Grüße
Petra
Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können
Petra
Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können