ALU - Gastankflaschen, Festeinbau
Von Problemen bei der Nutzung ohne Filter kann man in anderen Foren lesen.
Ich habe mir für meine Alugas-Anlage bei wynen einen Filter gekauft, den ich vor der Betankung auf den Einfüllstutzen schraube.
Wir haben unsere Anlage direkt bei Alugas gekauft und dann auch selbst eingebaut.
Für uns war das Gewicht das entscheidende Argument.
Ich habe mir für meine Alugas-Anlage bei wynen einen Filter gekauft, den ich vor der Betankung auf den Einfüllstutzen schraube.
Wir haben unsere Anlage direkt bei Alugas gekauft und dann auch selbst eingebaut.
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Gruß
Klaus
the show must go on
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- rainerausrhedeems
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Hallo Volker
Guckst Du hier: http://gasfachfrau.eu/
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Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
GL 1200 SC 14 Aspencade(USA)
Niesmann-Bischoff 7000 I
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Hallo zusammen,
der Tröt heisst ja FESTEINBAU von Gastankflaschen. Leider geht es hier um das Material ALUMINIUM, und nicht um Stahl oder sonstiges.
Mein Beitrag bezieht sich auf dafür vorgesehene Gaskasten im Wohnmobil und Wohnwagen und dergleichen. Also um Fahrzeuge gem. StvO!
Tankflasche ist, im Zusammenhang, schon ein Widerspruch in sich.
Entweder ist ein Tank ein Tank, oder eine Flasche eine Flasche. Egal wie dieser Gas-Druckbehälter nun aussieht.
Der Unterschied:
- Ein z.B. durch einen Gurt gesicherter zug. Gasdruckbehälter ist offensichtlich ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "FLASCHE".
Hierfür hat die Flasche eine entsprechende Prägung (griech. Pi und eine Nummer) und eine Zulassung. Die gemeinhin "Alugasflasche"
genannte Flasche erfüllt wohl diese Vorraussetzungen und ist als Tauschflasche gedacht. Erklären brauche ich diesen Begriff wohl nicht.
- Ein z.B. durch einen verschraubten Stahlbügel gesicherter Gasdruckbehälter ist offensichtlich nicht ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "TANK".
Die gemeinhin "Alugasflasche" genannte Flasche erfüllt bis zum heutigen Tage, meines gestützten Wissens, diese Vorraussetzungen als "TANK" eben nicht.
Sie wird gewissermassen wieder zur Tauschflasche und darf nur durch Fachpersonal befüllt werden.
Mit Fachpersonal sind nicht die Mitarbeiter einer normalen Tankstelle gemeint, sondern qualifizierte Mitarbeiter einer Füllstation für Flüssiggas.
Solche Füllstationen mit angeschlossener Tankstelle sind noch eher selten. Ein dafür eigens ausgebildeter Mitarbeiter hat den Füllvorgang usw.
vorher-während-nachher zu überprüfen und gewährleistet die rechtliche Seite. Nur ein Detail: Die Flaschen werden während des Füllvorganges
fortlaufend gewogen, um statische Fehlerquellen auszuschliessen.
Ich weiss, alles gähnend langweilig. Wenn man aber die rechtliche Seite nach dem "wo kein Kläger, da kein Richter" beurteilen möchte, gebe ich
noch folgendes zu bedenken:
- der Konzessionär einer Tankstelle kann in arge Bedrängnis geraten und zwar Europaweit
- wir bewegen uns gewissermassen als Gefahrguttransporter; da versteht die Staatsmacht respektive der Versicherungen keinen Spass.
- für mich als "Sachkundigem" kann eine solche Abnahme bedeuten: Schneller die Zulassung weg, als bekommen...usw.
Letztlich gilt für so manche Geschäftsidee ( und damit meine ich u. a. eine gewisse Verkäuferin/Sachkundige): Den letzten beissen die Hunde,
den Betreiber nämlich...
Hoffe, nicht zu sehr genervt zu haben.
-----------------
Michael
P.S. Ich werde keine Ansichten/Auslegungen beantworten, sondern lediglich den Stand der Dinge, so er mir rechtlich belegbar erscheint.
der Tröt heisst ja FESTEINBAU von Gastankflaschen. Leider geht es hier um das Material ALUMINIUM, und nicht um Stahl oder sonstiges.
Mein Beitrag bezieht sich auf dafür vorgesehene Gaskasten im Wohnmobil und Wohnwagen und dergleichen. Also um Fahrzeuge gem. StvO!
Tankflasche ist, im Zusammenhang, schon ein Widerspruch in sich.
Entweder ist ein Tank ein Tank, oder eine Flasche eine Flasche. Egal wie dieser Gas-Druckbehälter nun aussieht.
Der Unterschied:
- Ein z.B. durch einen Gurt gesicherter zug. Gasdruckbehälter ist offensichtlich ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "FLASCHE".
Hierfür hat die Flasche eine entsprechende Prägung (griech. Pi und eine Nummer) und eine Zulassung. Die gemeinhin "Alugasflasche"
genannte Flasche erfüllt wohl diese Vorraussetzungen und ist als Tauschflasche gedacht. Erklären brauche ich diesen Begriff wohl nicht.
- Ein z.B. durch einen verschraubten Stahlbügel gesicherter Gasdruckbehälter ist offensichtlich nicht ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "TANK".
Die gemeinhin "Alugasflasche" genannte Flasche erfüllt bis zum heutigen Tage, meines gestützten Wissens, diese Vorraussetzungen als "TANK" eben nicht.
Sie wird gewissermassen wieder zur Tauschflasche und darf nur durch Fachpersonal befüllt werden.
Mit Fachpersonal sind nicht die Mitarbeiter einer normalen Tankstelle gemeint, sondern qualifizierte Mitarbeiter einer Füllstation für Flüssiggas.
Solche Füllstationen mit angeschlossener Tankstelle sind noch eher selten. Ein dafür eigens ausgebildeter Mitarbeiter hat den Füllvorgang usw.
vorher-während-nachher zu überprüfen und gewährleistet die rechtliche Seite. Nur ein Detail: Die Flaschen werden während des Füllvorganges
fortlaufend gewogen, um statische Fehlerquellen auszuschliessen.
Ich weiss, alles gähnend langweilig. Wenn man aber die rechtliche Seite nach dem "wo kein Kläger, da kein Richter" beurteilen möchte, gebe ich
noch folgendes zu bedenken:
- der Konzessionär einer Tankstelle kann in arge Bedrängnis geraten und zwar Europaweit
- wir bewegen uns gewissermassen als Gefahrguttransporter; da versteht die Staatsmacht respektive der Versicherungen keinen Spass.
- für mich als "Sachkundigem" kann eine solche Abnahme bedeuten: Schneller die Zulassung weg, als bekommen...usw.
Letztlich gilt für so manche Geschäftsidee ( und damit meine ich u. a. eine gewisse Verkäuferin/Sachkundige): Den letzten beissen die Hunde,
den Betreiber nämlich...
Hoffe, nicht zu sehr genervt zu haben.
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Michael
P.S. Ich werde keine Ansichten/Auslegungen beantworten, sondern lediglich den Stand der Dinge, so er mir rechtlich belegbar erscheint.
Und ab diesem Wochenende sind bei mir auch Gastankflaschen drin.Danke Bernd für den Tipp und hab die Dinger dann auch für 750.- Fr. in der Schweiz bekommen. In der Schweiz werden nur die Geräte und Leitungen geprüft und auch bescheinigt. Die Prüfung ist in der Schweiz noch nicht vorgeschrieben also freiwillig. Ich mache sie regelmässig. Die MFK = TÜV interessiert sich bei uns gar nicht für die Gasanlage und den Aufbau sondern nur für das Fahrgestell und das eigentliche Fahrzeug (Bremsen, Stossdämpfer, Fahrspur, Beleuchtung, Abgase.
- andre.bohne
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Hallo
also ich halte das Ganze für seher Riskant . Da die Rechtliche lage noch völlig unklar ist laut meier Fachfirma also Gasabfüller mit Ganstankprüfing. darf niemand selbst diese Flaschen füllen sondern nur sie zb im Gasabfüllstation.
Und weiter was bringt es mit den Flaschen OK man muß nicht schelppen aber das sogenante Auto gas ist erstens nicht das bestet und noch Teurer also eine Gasfüllung( Füllung bei uns 11 kg ca 19 euro das sind an der Tanke also ca 20 liter bei einem Preis von ca 1,65 Kostet das gleiche dann ca 33 euro) und die ganze Technickt kostet auch eine haufen Geld.
Alternatief gibs es die normal grauen Flaschen Stahl Alu und seid neustem sogenannte leichstahl Flaschen.
Andre
also ich halte das Ganze für seher Riskant . Da die Rechtliche lage noch völlig unklar ist laut meier Fachfirma also Gasabfüller mit Ganstankprüfing. darf niemand selbst diese Flaschen füllen sondern nur sie zb im Gasabfüllstation.
Und weiter was bringt es mit den Flaschen OK man muß nicht schelppen aber das sogenante Auto gas ist erstens nicht das bestet und noch Teurer also eine Gasfüllung( Füllung bei uns 11 kg ca 19 euro das sind an der Tanke also ca 20 liter bei einem Preis von ca 1,65 Kostet das gleiche dann ca 33 euro) und die ganze Technickt kostet auch eine haufen Geld.
Alternatief gibs es die normal grauen Flaschen Stahl Alu und seid neustem sogenannte leichstahl Flaschen.
Andre
Einmal Bocklet immer Bocklet
Also nochmal,
die ganze Sache, so wie sie hier gebaut wurde, ist als Stahlflasche zugelassen, sowohl als Flasche oder als Tank. Europaweit. Schweiz weiss ich nicht.
Aber Schweizer verlassen ja auch hin und wieder ihr schönes Land...
In Aluminium als Festeinbau = Tank ist die Anlage nicht zugelassen. Als ortsbewegliche Flasche zum selbstbetanken ebenfalls nicht. Europaweit.
Ich sehe also wirklich nicht den Vorteil in einem solchen Risiko. Ausser ein paar Kilo's vielleicht. Wenn z.B. aus einer solchen Aluanlage, beim Selbstbetanken,
aus welchen Gründen auch immer, Gas austritt, stehen dem Betreiber die "Tränen in den Augen". Gelinde ausgedrückt. Der Referendar vom DVFG
fand da schon ein deutlicheres Szenario. Jedenfalls reicht einem geschulten Polizeiauge ein Blick, oder? Da geht's dann los mit Ladungssicherung und
Papieren und und und.
Die Gasdruckbehälteranlage gehört nicht zur Druckprüfung. Das ist richtig. Sie ist aber vom Sachkundigen per Sichtprobe zu überprüfen.
Wer das nicht glaubt, nehme bitte das Protokoll des Herstellers, oder besser noch die gelbe Prüfbescheinigung zur Hand. Dort ist ganz explizit
auch die Versorgunganlage aufgeführt
Im Klartext darf ich also einen Festeinbau = Tank ohne Zulassung, gar nicht erst abnehmen. Zugelassene, ortsbewegliche Flaschen aber sehr wohl.
Ich kann und muss ja dann davon ausgehen, dass diese ordungsgemäss befüllt werden.
Bei aller Schönfärberei musste ich hier mal als Spassbremse daher kommen. Und höre jetzt damit auf.
-------------
Grüsse, Michael
die ganze Sache, so wie sie hier gebaut wurde, ist als Stahlflasche zugelassen, sowohl als Flasche oder als Tank. Europaweit. Schweiz weiss ich nicht.
Aber Schweizer verlassen ja auch hin und wieder ihr schönes Land...
In Aluminium als Festeinbau = Tank ist die Anlage nicht zugelassen. Als ortsbewegliche Flasche zum selbstbetanken ebenfalls nicht. Europaweit.
Ich sehe also wirklich nicht den Vorteil in einem solchen Risiko. Ausser ein paar Kilo's vielleicht. Wenn z.B. aus einer solchen Aluanlage, beim Selbstbetanken,
aus welchen Gründen auch immer, Gas austritt, stehen dem Betreiber die "Tränen in den Augen". Gelinde ausgedrückt. Der Referendar vom DVFG
fand da schon ein deutlicheres Szenario. Jedenfalls reicht einem geschulten Polizeiauge ein Blick, oder? Da geht's dann los mit Ladungssicherung und
Papieren und und und.
Die Gasdruckbehälteranlage gehört nicht zur Druckprüfung. Das ist richtig. Sie ist aber vom Sachkundigen per Sichtprobe zu überprüfen.
Wer das nicht glaubt, nehme bitte das Protokoll des Herstellers, oder besser noch die gelbe Prüfbescheinigung zur Hand. Dort ist ganz explizit
auch die Versorgunganlage aufgeführt
Im Klartext darf ich also einen Festeinbau = Tank ohne Zulassung, gar nicht erst abnehmen. Zugelassene, ortsbewegliche Flaschen aber sehr wohl.
Ich kann und muss ja dann davon ausgehen, dass diese ordungsgemäss befüllt werden.
Bei aller Schönfärberei musste ich hier mal als Spassbremse daher kommen. Und höre jetzt damit auf.
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Grüsse, Michael
- andre.bohne
- Member
- Beiträge: 281
- Registriert: 20. Feb 2010, 19:45
- Wohnort: Darfeld
- Kontaktdaten:
Hallo Michael
genau so sehe ich es auch und ich habe grade auch noch mal von andere seite deine Aussagen bestätigen lassen.
ES IST VERBOTEN.
Wie immer alles was Spaßmacht und geht darf man nicht . Sonnst könnten die Auto tuner ja auch machen was sie wollen.
Und ich möchte nicht die Veranwortung für so eine Anlage über nehmen.
André
genau so sehe ich es auch und ich habe grade auch noch mal von andere seite deine Aussagen bestätigen lassen.
ES IST VERBOTEN.
Wie immer alles was Spaßmacht und geht darf man nicht . Sonnst könnten die Auto tuner ja auch machen was sie wollen.
Und ich möchte nicht die Veranwortung für so eine Anlage über nehmen.
André
Einmal Bocklet immer Bocklet
Hier habe ich die Flaschen gekauft hier steht einiges bezüglich Bestimmungen und TüV etc. http://www.gastankflasche.ch/shop/richt199936eg.php
In der Schweiz verwenden diese Alutankflaschen (komemn übrigens aus Deutschland mit schweizer Adapter) schon etliche Wohnmobilkollegen, alle ohne Probleme sowohl beim Tanken auch als durch den Betrieb. Das Problem mit den Schweizer Tauschflaschen ist die sind nur in der Schweiz tauschbar also in einem extrem kleine Teil der Welt :( Nachtanken kann ich aber wohl an 1000 von LPG Tankstellen in Europa. Ich bleibe dabei und habe ein gutes Gewissen. Die 5 Minuten "illegalität" beim Tanken nehme ich in Kauf. ;) Interessiert hier in der Schweiz offensichtlich kein Betreiber einer LPG Tankstelle und laut x Kollegen auch im Ausland (ist für uns sehr schnell erreicht ;) ) auch kaum ernsthaft jemanden. ich bin also froh nachtanken zu können.
In der Schweiz verwenden diese Alutankflaschen (komemn übrigens aus Deutschland mit schweizer Adapter) schon etliche Wohnmobilkollegen, alle ohne Probleme sowohl beim Tanken auch als durch den Betrieb. Das Problem mit den Schweizer Tauschflaschen ist die sind nur in der Schweiz tauschbar also in einem extrem kleine Teil der Welt :( Nachtanken kann ich aber wohl an 1000 von LPG Tankstellen in Europa. Ich bleibe dabei und habe ein gutes Gewissen. Die 5 Minuten "illegalität" beim Tanken nehme ich in Kauf. ;) Interessiert hier in der Schweiz offensichtlich kein Betreiber einer LPG Tankstelle und laut x Kollegen auch im Ausland (ist für uns sehr schnell erreicht ;) ) auch kaum ernsthaft jemanden. ich bin also froh nachtanken zu können.
(at ) Jubel, echt klasse, danke für den Link (könnte man sich hinter den Spiegel stecken ) und viele Grüsse an Deine X- Kollegen.
Zurück zum Thema:
ich habe einen halben Tag herum telefoniert, um vielleicht etwas relevantes zu diesem Thema aussagen zu können.
Offensichtlich ist mir dies nicht gelungen.
Sorry, aber das wird mir nicht erneut passieren
---------
Grüsse, Michael
Zurück zum Thema:
ich habe einen halben Tag herum telefoniert, um vielleicht etwas relevantes zu diesem Thema aussagen zu können.
Offensichtlich ist mir dies nicht gelungen.
Sorry, aber das wird mir nicht erneut passieren
---------
Grüsse, Michael