Leergewicht
- Dakota
- Gründungsmitglied
- Beiträge: 7665
- Registriert: 2. Jul 2006, 12:44
- Wohnort: hessische Bergstrasse
Moin,
Erfahrungen/Erfahrungswerte kann man immer schriftlich belegen, sie resultieren eben aus Erfahrung / internen Arbeitsanweisungen
Zu dem Thema "ablasten vor Ort" kann ich nur beitragen das in Süd-Tirol keine Toleranz bekannt war
Von einem Familienmitglied kann ich aber folgende Dienstanweisung bei Gewichtskontrollen "aus dem Gedächnis" wiedergeben:
Bis 3 % gewogener Überladung: keinerlei Maßnahmen (Wiegetoleranz)
Von 5- 10 % gewogener Überladung, Bußgeld, keine weitere Maßnahme (außer bei deutlicher Überlastung einer Achse - > Massenumverteilung)
Ab 10%, Bußgeld & Ablastung auf mindestens (max.) 3% über zul. GG. (Wiegetoleranz).
Das wurde mir so mitgeteilt. Eine Vorschrift gibt es in schriftform nicht -> soll aber Bundesweit (auf BAB) so gehandhabt werden. Allerdings weiß ich nicht wie es im gewerblichem Verkehr aussieht.
In der Schweiz z.B. gibt es klare, schriftliche Anweisungen. -> siehe hier
Erfahrungen/Erfahrungswerte kann man immer schriftlich belegen, sie resultieren eben aus Erfahrung / internen Arbeitsanweisungen
Zu dem Thema "ablasten vor Ort" kann ich nur beitragen das in Süd-Tirol keine Toleranz bekannt war
Von einem Familienmitglied kann ich aber folgende Dienstanweisung bei Gewichtskontrollen "aus dem Gedächnis" wiedergeben:
Bis 3 % gewogener Überladung: keinerlei Maßnahmen (Wiegetoleranz)
Von 5- 10 % gewogener Überladung, Bußgeld, keine weitere Maßnahme (außer bei deutlicher Überlastung einer Achse - > Massenumverteilung)
Ab 10%, Bußgeld & Ablastung auf mindestens (max.) 3% über zul. GG. (Wiegetoleranz).
Das wurde mir so mitgeteilt. Eine Vorschrift gibt es in schriftform nicht -> soll aber Bundesweit (auf BAB) so gehandhabt werden. Allerdings weiß ich nicht wie es im gewerblichem Verkehr aussieht.
In der Schweiz z.B. gibt es klare, schriftliche Anweisungen. -> siehe hier
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
...where the road ends, life begins
Vorsicht Freunde....dünnes Eis! ganz dünnes Eis
Es gibt nur eine 2% Tolleranz, in der Schweiz 3%
Die Weiterfahrt kann grundsätzlich untersagt werden, im Europäischen Ausland ist das die Regel!
Was will mann dann noch rauswerfen, wenn das Wasser schon abgelassen ist?
Vorräte und das gute Bier? Das fällt schwer oder besser Frau und Kinder....Auaa
(Man soll sowas nicht schreiben, wenn das geliebte Weib hinter einem steht...)
Also besser den Motor raus. Das bringt mind. 150 Kilo und Frau und Kinder können ja schieben
Auaaah......
Es gibt nur eine 2% Tolleranz, in der Schweiz 3%
Die Weiterfahrt kann grundsätzlich untersagt werden, im Europäischen Ausland ist das die Regel!
Was will mann dann noch rauswerfen, wenn das Wasser schon abgelassen ist?
Vorräte und das gute Bier? Das fällt schwer oder besser Frau und Kinder....Auaa
(Man soll sowas nicht schreiben, wenn das geliebte Weib hinter einem steht...)
Also besser den Motor raus. Das bringt mind. 150 Kilo und Frau und Kinder können ja schieben
Auaaah......
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
- rainerausrhedeems
- Senior Member
- Beiträge: 1121
- Registriert: 30. Nov 2006, 16:09
- Wohnort: Rhede/Ems
Hallo Hubert!! Immer locker bleiben,es möchte glaube ich niemand,das Du nur noch lesen sollst!!Als alter Kieskutscher ,(der wahrscheinlich genauso oft wie ich,mit Überladung gefahren ist,wir haben aber meistens bei 40netto aufgehehört)must Du auch mal bedenken,das ein normaler privater Kraftfahrer das eben aus einem anderen Blickwinkel sieht!Ich denke auch,das man im Ausland vorsichtiger sein muss,wenn man sich z,B. die Schweizer Richtlinien anguckt,aber letztendlich muss es jeder selber wissen!!Also die 40Tonnenmütze in den Nacken geschoben,und weiter gehts mit dem mitschreiben! Mit freundlichem Überladungsgruss,Rainer.
Laika Ecovip 100 auf Iveco 40/12
Eriba Moving 532/Toyota Hiace/Audi Q5
Eriba Moving 532/Toyota Hiace/Audi Q5
Hallo Hubert oder Delphin, was immer Du willst,
entspanne Dich doch mal, Mensch ! Ein Forum ist doch dazu da, sich auszutauschen. Da kommen nun mal mehrere Meinungen zusammen. Wie Du allein aus den letzten Beiträgen rauslesen kannst, kommen da schon jede Menge Erfahrungen zusammen.
Wie Du das Achsgewicht Deines Womos finden kannst ? Ganz einfach, wir haben doch beide eine 50 t Waage vor der Nase, also erst Vorderachse wiegen, dann Hinterachse. Jetzt weißt Du, wieviel Luft noch bei der Achslast vorhanden ist. Das bischen umpacken unterwegs wird schon nicht gleich alles verschieben.
So, eins noch: Ich habe hier zwar nichts zu melden, habe aber Deine Beiträge immer gern gelesen ! Ich fände es gut, wenn Du weiterhin schreiben würdest.
entspanne Dich doch mal, Mensch ! Ein Forum ist doch dazu da, sich auszutauschen. Da kommen nun mal mehrere Meinungen zusammen. Wie Du allein aus den letzten Beiträgen rauslesen kannst, kommen da schon jede Menge Erfahrungen zusammen.
Wie Du das Achsgewicht Deines Womos finden kannst ? Ganz einfach, wir haben doch beide eine 50 t Waage vor der Nase, also erst Vorderachse wiegen, dann Hinterachse. Jetzt weißt Du, wieviel Luft noch bei der Achslast vorhanden ist. Das bischen umpacken unterwegs wird schon nicht gleich alles verschieben.
So, eins noch: Ich habe hier zwar nichts zu melden, habe aber Deine Beiträge immer gern gelesen ! Ich fände es gut, wenn Du weiterhin schreiben würdest.
-
- Senior Member
- Beiträge: 505
- Registriert: 17. Jun 2007, 22:42
- Wohnort: Westerrönfeld
- Kontaktdaten:
Moin,
Da frage ich mich ernsthaft, wer wen ins offene Messer laufen läßt.
Dann auch noch schwer beleidigt sein, finde ich, offen gestanden, schon ein wenig befremdlich.
Das ist definitiv falsch!Lieber gwaihir,bevor du hier was einstellst,was nicht stimmt,würde ich dir empfehlen,erst sich erkundigen und dann behaupten.
Was denkst du wenn meine Kieslastzüge und die von anderen Mitwettbewerbern bei jeder Kontrolle stehen bleiben müßten,bis sie auf 40 to abgeladen sind,dann würde von mir und aber auch von den Mitbewerbern fast kein LKW mehr fahren.
Damit das nicht so ist,gibt es ja die 5% Regel und die 10% Regel bei der Gesamtgewichtsfeststellung.Ich möcht dir falls du nicht weißt von was ich hier spreche gerne ein Beispiel anhand eines Womos mit einem z.G.von 3850kg zeigen,aber nicht um danach mich wieder 1000 mal zu rechtfertigen,sondern um zu erklären was der Gesetzgeber für einen Spielraum bei Überschreitung des zul.Ges.-Gew.einräumt.Darüber debatiere ich aber nach diesem Posting nicht mehr,denn dies ist halt gesetzl.so niedergeschrieben und daher bindend.Also wenn du es nicht glaubst,dann StvZo lesen und dich von der Richtigkeit meiner Ausführung überzeugen.
So nun das Beispiel:
Zul.Ges.-Gew. 3 850.0kg
Überladung 5%vom z.G. 192.5kg
Tatsächliches Gew. 4 042,5kg kein Bußgeld weiterfahren
Zul.Ges.-Gew. 3 850.0kg
Überladung 10%vom z.G. 385.0kg
Tatsächliches Gew. 4 235.0kg Bußgeld 40Euro und weiterfahren
Alles was über diesem Gew. ausladen und zwar bis zum z.G 3 850kg und dann weiterfahren.
So,deutlicher kann ich es nicht erklären und man kann in der
Straßenverkehrszulassungsordnung nachlesen und sich überzeugen daß dies stimmt.
Eine 5% und erst recht eine 10% Toleranzregelung gibt es definitiv nicht in Deutschland. Das liegt allein im Ermessenspielraum der Ordnungshüter. Man stelle sich mal vor, 385 kg(!) überladen und dann 40 € und das war's? Niemals! Vom Versicherungsschutz ganz zu schweigen.Am besten alles für sich behalten und andere sollen eben ins offene Messer rennen oder selber Lehrgeld zahlen.Sich dann noch schadensfroh wegdrehen und lachen,das schaft mehr Freude.Zum Thema beladen wegen der Versicherungshaftung kann ich nur sagen,daß ich keine eingebaute Achswaage in meinem Mobil habe und deshalb nicht feststellen kann,wieviel Gewicht ich auf die Vorderachse oder auf die Hinterachse lade.Ich weiß nicht genau wie das andere machen um nicht in Regress genommen zu werden.
Da frage ich mich ernsthaft, wer wen ins offene Messer laufen läßt.
Dann auch noch schwer beleidigt sein, finde ich, offen gestanden, schon ein wenig befremdlich.
LG
Hartmut
______________________________
Hobby 600 690 GFS, 2.8 JTD-107 kW
Tierschutz ist kein Grund zur Freude, es ist vielmehr eine Schande, dass wir ihn überhaupt brauchen
Hartmut
______________________________
Hobby 600 690 GFS, 2.8 JTD-107 kW
Tierschutz ist kein Grund zur Freude, es ist vielmehr eine Schande, dass wir ihn überhaupt brauchen
moin,
kommt doch mal einfach wieder auf den Teppich, Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube nicht, dass irgendeiner wissentlich etwas falsches einstellt um jemanden zu schaden.
Jeder kann doch mal falsch liegen und spätestens bei einer Kontrolle wird es herausgefunden.
Was glaubt Ihr eigentlich warum mein " Kleiner " ein 6,5t ist und ich nötigenfalls 2t zuladen kann.???
Wenn ich dann mein Wasser ablassen muss bin ich eh 400Kg leichter.
Such is life.
ami
kommt doch mal einfach wieder auf den Teppich, Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube nicht, dass irgendeiner wissentlich etwas falsches einstellt um jemanden zu schaden.
Jeder kann doch mal falsch liegen und spätestens bei einer Kontrolle wird es herausgefunden.
Was glaubt Ihr eigentlich warum mein " Kleiner " ein 6,5t ist und ich nötigenfalls 2t zuladen kann.???
Wenn ich dann mein Wasser ablassen muss bin ich eh 400Kg leichter.
Such is life.
ami
Ich hab mir mal die StVZO zur Gemüte geführt und fand § 31cfrigo hat geschrieben: Bitte zitiere hier mal die entsprechenden Paragraphen aus der StvZo, würde ich gern mal nachlesen.
Dort steht zwar, dass die prüfende Person Um- oder Entladung fordern kann, aber keine Aussage bei welchen Übergewichten.§31c Überprüfung von Fahrzeuggewichten
Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen. Nach der Wägung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Wägung zu erteilen. Die Kosten der Wägung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn ein zu beanstandendes Übergewicht festgestellt wird. Die prüfende Person kann von dem Führer des Fahrzeugs eine der Überlastung entsprechende Um- oder Entladung fordern; dieser Auflage hat der Fahrzeugführer nachzukommen; die Kosten hierfür hat der Halter zu tragen.
Klar ist auch die Aussage "einer der Überlastung entsprechende Um- oder Endladung" - auch hier steht nichts von zGG + 10%
Also wirklich hilft das ja auch nicht weiter
Hier noch der Link zum Bussgeldkatalog. Für die meisten von uns ist Tabelle B relevant, Fahrzeuge bis 7,5t
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php
Hieraus geht hervor, das Überladungen unter 5% nicht relevant sind. Aber wie bereits oben erwähnt, es gibt Länder, in denen es diese 5% Toleranz eben nicht gibt.
Gruss,
Gwaihir
:)
Guckst du
www.auto-und-verkehr.de/gewicht-achslast.php
dann brauch ich mich nicht wieder zu rechtfertigen.Ob ich schwer beleidigt bin oder nicht,daß kann auch Gott Hardy nicht feststellen,sondern das weiß nur ich sonst niemand.
Der nächste Punkt der angeführt wird ist,was ist im Ausland.
Ich gehe davon aus,daß bei diesem Thema die Verhältnisse und Bußgelder innerhalb Deutschland gemeint sind,sonst würde schon der Zusatz kommen,das im Land sowieso diese Bußgelder nicht gelten.Letztendlich für was ich hier angegriffen werde,dreht sichs ja um meine Einstellung zu der Bußgeldbezahlung bei Übergewicht und sonst um gar nichts.
Hardy du hast vielleicht nicht verstanden oder nicht verstehen wollen was ich meinte mit ins offene Messer laufen lassen,aber wie du mich ein wenig schulmeistern willst,daß hast du schon verstanden.Dein Satz mit dem schwer beleidigt usw.hat mir gezeigt daß ich dir auch auf Grund deiner großen Inteligenz dies nicht näher erläutern muß.
Zum Hinweiß wie ich Achslasten wiegen kann kann ich nur sagen,daß ich es nicht gewußt hätte wie man das macht,wenn ich es nicht erklärt bekommen hätte.
Ich habe nur für die gesprochen,die keine Waage zu Hause haben,wenn sie am Abreisetag ihr Mobil laden und danach wegfahren.Für mich ist das kein Problem,denn ich habe eine Waage vor der Haustüre,auf der ich bis jetzt und das sind immerhin schon 32 Jahre eine Unzahl von Fahrzeugen gewogen habe und deswegen genau weiß um was es geht.Möcht noch anfügen,wenn es im Ermessen des kontrolierenden Beamten liegen würde ob und was er im Überladensfalle macht,warum dann in den Bußgeldkatalogen das genau nach Prozentstufen aufgeteilt ist?
Grüße Hubert
www.auto-und-verkehr.de/gewicht-achslast.php
dann brauch ich mich nicht wieder zu rechtfertigen.Ob ich schwer beleidigt bin oder nicht,daß kann auch Gott Hardy nicht feststellen,sondern das weiß nur ich sonst niemand.
Der nächste Punkt der angeführt wird ist,was ist im Ausland.
Ich gehe davon aus,daß bei diesem Thema die Verhältnisse und Bußgelder innerhalb Deutschland gemeint sind,sonst würde schon der Zusatz kommen,das im Land sowieso diese Bußgelder nicht gelten.Letztendlich für was ich hier angegriffen werde,dreht sichs ja um meine Einstellung zu der Bußgeldbezahlung bei Übergewicht und sonst um gar nichts.
Hardy du hast vielleicht nicht verstanden oder nicht verstehen wollen was ich meinte mit ins offene Messer laufen lassen,aber wie du mich ein wenig schulmeistern willst,daß hast du schon verstanden.Dein Satz mit dem schwer beleidigt usw.hat mir gezeigt daß ich dir auch auf Grund deiner großen Inteligenz dies nicht näher erläutern muß.
Zum Hinweiß wie ich Achslasten wiegen kann kann ich nur sagen,daß ich es nicht gewußt hätte wie man das macht,wenn ich es nicht erklärt bekommen hätte.
Ich habe nur für die gesprochen,die keine Waage zu Hause haben,wenn sie am Abreisetag ihr Mobil laden und danach wegfahren.Für mich ist das kein Problem,denn ich habe eine Waage vor der Haustüre,auf der ich bis jetzt und das sind immerhin schon 32 Jahre eine Unzahl von Fahrzeugen gewogen habe und deswegen genau weiß um was es geht.Möcht noch anfügen,wenn es im Ermessen des kontrolierenden Beamten liegen würde ob und was er im Überladensfalle macht,warum dann in den Bußgeldkatalogen das genau nach Prozentstufen aufgeteilt ist?
Grüße Hubert
Zuletzt geändert von Ehemaliges Mitglied am 20. Feb 2008, 13:28, insgesamt 3-mal geändert.
@bfb,
meines Wissen darfst du mit schwerem Womo und Anhänger keinesfalls schneller als 80km/h fahren.
An der Quelle arbeite ich noch.
Ich dachte es stünde in der STVO §3, aber da ist die Ausnameregelung Tempo 100 nicht aufgeführt.
Es steht in den Ausnahmen zum §18 STVO link: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
Gwaihir
:)
meines Wissen darfst du mit schwerem Womo und Anhänger keinesfalls schneller als 80km/h fahren.
An der Quelle arbeite ich noch.
Ich dachte es stünde in der STVO §3, aber da ist die Ausnameregelung Tempo 100 nicht aufgeführt.
Es steht in den Ausnahmen zum §18 STVO link: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
Gruss,Ausnahmen von § 18 StVO ...
Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I 3171), zuletzt geändert durch Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2407).
§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger- Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn ........
Gwaihir
:)
Zuletzt geändert von gwaihir am 20. Feb 2008, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
[quote="Delphin659"]Guckst du
Zum Hinweiß wie ich Achslasten wiegen kann kann ich nur sagen,daß ich es nicht gewußt hätte wie man das macht,wenn ich es nicht erklärt bekommen hätte.
Hallo Hubert,
hab ich für Dich doch gern gemacht, kein Problem. Und wenn Du noch weitere Fragen zum Thema LKW, Güterkraftverkehr In- und Ausland hast, oder ähnliches wissen willst, frag mich einfach !
Hier mal in Kurzform meinen Lebenslauf als Hinweis darauf, dass nicht nur Du was mit LKW´s zu tun hast:
mit 19 J. LKW - Schein beim Bund gemacht, dort täglich gefahren
mit 21 J. umschreiben lassen und zugleich Ende mit der Bundeswehr
von 21 J. bis 32 J. mit Baukippern, Containerzügen und Sattelzügen bei Baufirmen und Speditionen täglich unterwegs
mit 32 J. verkürzte Ausbildung zum Speditionskaufmann
mit 34 J. bis heute (40 Jahre alt) 3 Jahre als Speditionskaufmann tätig, danach eingesetzt als Disponent und Betriebsleiter
Also, erzähl mir keinen Scheiß !
und arbeite mal an Deinen Umgangsformen !
Zum Hinweiß wie ich Achslasten wiegen kann kann ich nur sagen,daß ich es nicht gewußt hätte wie man das macht,wenn ich es nicht erklärt bekommen hätte.
Hallo Hubert,
hab ich für Dich doch gern gemacht, kein Problem. Und wenn Du noch weitere Fragen zum Thema LKW, Güterkraftverkehr In- und Ausland hast, oder ähnliches wissen willst, frag mich einfach !
Hier mal in Kurzform meinen Lebenslauf als Hinweis darauf, dass nicht nur Du was mit LKW´s zu tun hast:
mit 19 J. LKW - Schein beim Bund gemacht, dort täglich gefahren
mit 21 J. umschreiben lassen und zugleich Ende mit der Bundeswehr
von 21 J. bis 32 J. mit Baukippern, Containerzügen und Sattelzügen bei Baufirmen und Speditionen täglich unterwegs
mit 32 J. verkürzte Ausbildung zum Speditionskaufmann
mit 34 J. bis heute (40 Jahre alt) 3 Jahre als Speditionskaufmann tätig, danach eingesetzt als Disponent und Betriebsleiter
Also, erzähl mir keinen Scheiß !
und arbeite mal an Deinen Umgangsformen !
-
- Senior Member
- Beiträge: 505
- Registriert: 17. Jun 2007, 22:42
- Wohnort: Westerrönfeld
- Kontaktdaten:
Moin Hubert,
wenn ich mich recht erinnere, hast Du was geschrieben von, nichts sagen und andere in's offene Messer laufen lassen.
Wenn ich dann lese, dass Du geschrieben hast, 10% sind mit 40 € aus der Welt zu schaffen, was nun wirklich sachlich falsch ist, bleibt mir nur noch festzustellen, dass in diesem Falle Du wohl besser tatsächlich nichts geschrieben hättest. Wenn Du nun schreibst, dass das lediglich "Deine Einstellung" dazu ist, dann kann ich nur feststellen, dass sich dass aber ganz anders liest. Vielleicht solltest Du mal drüber nachdenken, wie auch über Deinen ziemlich rüden Ton, wenn man Dir widerspricht, bzw. es wagt, kritisch zu hinterfragen.
Sonst habe ich ja die Wahl:
a) Nicht mehr auf Deine Postings zu reagieren (wenn ich anderer Meinung bin), oder...
b) gerade darauf einzugehen, um Dich auf 180 zu bringen...
Eigentlich liegt mir aber beides nicht, sondern ich würde mir eine zwar kontroverse, aber sachliche Diskussion gewünscht haben.
wenn ich mich recht erinnere, hast Du was geschrieben von, nichts sagen und andere in's offene Messer laufen lassen.
Wenn ich dann lese, dass Du geschrieben hast, 10% sind mit 40 € aus der Welt zu schaffen, was nun wirklich sachlich falsch ist, bleibt mir nur noch festzustellen, dass in diesem Falle Du wohl besser tatsächlich nichts geschrieben hättest. Wenn Du nun schreibst, dass das lediglich "Deine Einstellung" dazu ist, dann kann ich nur feststellen, dass sich dass aber ganz anders liest. Vielleicht solltest Du mal drüber nachdenken, wie auch über Deinen ziemlich rüden Ton, wenn man Dir widerspricht, bzw. es wagt, kritisch zu hinterfragen.
Sonst habe ich ja die Wahl:
a) Nicht mehr auf Deine Postings zu reagieren (wenn ich anderer Meinung bin), oder...
b) gerade darauf einzugehen, um Dich auf 180 zu bringen...
Eigentlich liegt mir aber beides nicht, sondern ich würde mir eine zwar kontroverse, aber sachliche Diskussion gewünscht haben.
LG
Hartmut
______________________________
Hobby 600 690 GFS, 2.8 JTD-107 kW
Tierschutz ist kein Grund zur Freude, es ist vielmehr eine Schande, dass wir ihn überhaupt brauchen
Hartmut
______________________________
Hobby 600 690 GFS, 2.8 JTD-107 kW
Tierschutz ist kein Grund zur Freude, es ist vielmehr eine Schande, dass wir ihn überhaupt brauchen
Hi bfb,bfb hat geschrieben: Also muss ich mich erst auch mal schlau machen.
Gruß Bernd
das brauchst du nicht, im Anhang zum §18 der STVO steht doch, dass die Ausnahmeregelung 100km/h für Anhänger nur für Fahrzeuge bis 3,5t gilt.
Ich hatte die ersten Sätze meines Beitrags nicht gelöscht, nachdem ich die Quelle gefunden habe. Sorry.
Ich hab den Passus oben im Zitat der STVO rot markiert.
Interessant dabei ist, dass Tempo 100 für den Anhänger nur erlaubt ist, wenn der ganze Zug max. 3,5t wiegt.
Gruss,
Gwaihir
:)
Zuletzt geändert von gwaihir am 20. Feb 2008, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.