Leergewicht

Fragen & Antworten rund ums Wohnmobil
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frigo

#1 Beitrag von frigo » 16. Feb 2008, 22:10

Hallo Bernd,

ich hatte schon mehrere Wohnmobilfahrer mit Ihren Mobilen bei mir in der Firma auf der Waage. Bislang lag JEDES Wohnmobil zum Teil stark über den Werksangaben. Die magische (verkaufsfördernde) 3,5 t Grenze halten m.E. die Hersteller nur auf dem Papier ein.

Das bringt mich auf eines meiner früheren Postings: Wo ist der Fortschritt bei dem Wohnmobilen ??? :grübel1:

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oldpitter
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#2 Beitrag von oldpitter » 17. Feb 2008, 00:24

Normalerweise muss bei den Gewichtsangaben des Herstellers der Wassertank voll sein. Die Angaben stimmen aber alle durch die Bank nicht :evil:
Vermutlich sind bei der Fahrt auf die Waage im Werk noch nicht einmal die Matratzen drinn.
Entweder ordert man gleich die 4 to Version oder man lässt sich das Gewicht schriftlich Bestätigen. Davon wird er aber auch nicht leichter!
Wenn das tatsächlich zu hohe Gewicht aber ernsthaft stört, lässt sich Wandelung aber besser durchsetzen.
Auf der anderen Seite...
Wir wollen aufwändige Technik, solide Qualität der Aufbauten und noch jede Menge Komfort und technischen Schnickschnack.
Ist ja auch schön... nur das wiegt halt auch. Opfere noch ein paar Dollar und lasse auflasten :cool:
Gruß
Peter
Zuletzt geändert von oldpitter am 17. Feb 2008, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
LG Peter

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oldpitter
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#3 Beitrag von oldpitter » 17. Feb 2008, 13:16

Mit Anhänger verlierst du nichts an "gesetzeskonformer" Geschwindigkeit :lol:
Ohne Anhänger darft du zwar "nur" 100 km/h fahren, aber wenn du 110 auf der Uhr hast, wirst du tatsächlich eh nur ca. 105 fahren.
Da dürfte noch nichts anbrennen. :cool:
Wenn du dich erstmal daran gewöhnt hast, macht das gemütliche "dahingleiten" auch Spaß :taetschel:
... und spart jede Menge Sprit
LG Peter

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Ehemaliges Mitglied

#4 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 18. Feb 2008, 00:10

Als wir unseren Delfin 2005 bekamen,bin ich natürlich zu Hause sofort über die Waage und hatte mein angegebenes Leergewicht gerade um 20kg überschritten.Ich war sehr erstaunt daß doch alles so stimmte.Die 20 kg könnte auch mit der Meßtoleranz meiner 50 to Waage begründet werden.Aber der Haken war,daß ich genau wußte,was ich alles so dran und umbauen werde.Da hatte ich mit einem Leergewicht von 3250kg nicht mehr viel Spiel und merke auch nach der Auflastung bei Wiegungen vor Antritt unserer Touren,daß 3850kg Gesamtgewicht auch nicht ausreichen.
Ich nehme eben das Bußgeld von 40.-Euro in Kauf und gehe knapp an die 10% Hürde rann.Dann sind es eben 4235 kg Gesamtgew.

Was die Geschw.von 100km/h angeht,mache ich es wie Oldpitter es schon geschrieben hat und das reicht.Das mit dem Spritverbrauch ist eine angenehme Nebenerscheinung.Bei ständig ca.120km/h ist mein Verbrauch etwa 12-14 Liter auf 100km und bei ca.105 verbrauche ich etwa 8,5-10,0Liter/100km. Lieber langsam und am Abend dafür :sekt:

Grüße Hubert

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gwaihir
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#5 Beitrag von gwaihir » 18. Feb 2008, 03:37

Hi Hubert,

du hast das ja alles durchgeplant. Jetzt nehmen wir mal an, du wirst gewogen und für zu schwer befunden.
Jetzt weisst du auch bestimmt schon, was du am Strassenrand alles stehen lässt, denn weiterfahren darfst du ja erst, wenn du die 3850kg erreicht hast.
Knapp 400kg ist ne Menge Holz und mit Tanks ablassen ist es nicht getan. Das bringt rd. 150kg, bleibt immer noch ne Viertel-Tonne die raus muss. Da seh ich eigentlich die grössten Probleme, 40€ ist nicht die Welt, und ob die Versicherung jemals raus bekommt, dass man überladen unterwegs war und den Fzg-Führer ggf in Regress nimmt, lass ich mal dahin gestellt sein.

Zum Glück komm ich bei 3.25t Leergewicht mit 3,8t Gesamtmasse aus. Es wird zwar manchmal knapp aber bisher hat es gereicht.

Was du über 100km/h schreibst seh ich genauso. Ich werf den Tempomaten rein, wenn das Navi 100m/h anzeigt, dann sind dann so 105 - 107 km/h lt Tacho. Man überholt locker die meisten LKWs (sofern kein LKW-Überholverbot, aber da lass ich je nach Verkehrslage auch mal 5e gerade sein) und PKW ziehen in der Regel locker vorbei. Eine sehr angenehme Reisegeschwindigkeit und Geldbeutel schonend.

Gruss,
Gwaihir
:)

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rainerausrhedeems
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#6 Beitrag von rainerausrhedeems » 18. Feb 2008, 10:14

Hallo an alle Überlader! Ich habe das gleiche Problem,wie alle,die gesetzlichen Gewichte!! Mein Laika ist ein 4,2tonner,den ich auf 3,5t abgelastet habe,aber aus einem einzigen Grund: Da ich Berufskraftfahrer bin,brauche ich zum Lebensunterhalt meinen Schein,habe aber keine Lust,in jedem LKW Überholverbot hinter meinen Berufskollegen oder PKW mit Anhänger herzufahren. Ich habe auf der Überführungsfahrt schon 20Mal verbotsmässig überholt,da war mir klar,lange hält mein Führeschein das nicht aus!!Die Frage ist,nun ,wann wird man zuerst angehalten,bei einem Zwillingsbereiften Laika,kann man erst sehr spät sehen,das der überladen ist,aber das im Überholverbot überholt wird,schon aus 2Kilometer!!Ich hoffe,das das Überholverbot für Wohnmobile bald aufgehoben wird,dann laste ich sofort wieder auf!Ich lese immer wieder,das Wohnmobile auspacken sollen,bei Übergewicht! Ich frage mich aber,warum bis 5%??Ich habe schon oft mit dem LKW überladen gehabt,in einer Kontrolle habe ich dann immer bezahlen müssen,aber auf abladen ,selbst bei über 10%,ist dabei niemand gekommen!!Da macht man wohl Unterschiede,weil die Spediteure wohl die grössere Lobby haben!!
Laika Ecovip 100 auf Iveco 40/12
Eriba Moving 532/Toyota Hiace/Audi Q5

frigo

#7 Beitrag von frigo » 18. Feb 2008, 15:19

Hallo Bernd,

das wird dann wohl das absolute Leergewicht gewesen sein, möglicherweise sogar ohne einen Tropfen Diesel oder Öl. Tja, da wird gedreht und gemacht, nur um dem Käufer ein Mobil anbieten zu können, das akzeptable Zuladungsreserven ermöglicht und dennoch ein z.Gg. von 3,5 t bietet...

Da bleibt Dir wohl nur die "teure Pille" der Auflastung.

Übrigens, was das Abladen anbelangt, mal eine Warnung: In meinen aktiven LKW - Zeiten durfte ich 2 - mal abladen, glücklicherweise war es in beiden Fällen nur Kies und ein Kieswerk war jeweils in der Nähe. Die paar Tonnen Kies habe ich der Fremdfirma eben geschenkt. Jetzt bin ich im Metallbereich tätig, da wäre es schon komplizierter (und kostenintensiver, z.B. bei einer Fracht Kupfer) . Nicht ganz so unkompliziert ging es auch bei einem dänischen Fahrer ab, der seinen Trailer bei uns vor einiger Zeit um 5 t erleichtern durfte. Wir ließen seine Ladung (Erbsen) in einen unserer Container laufen und seine Firma schickte einen LKW, um den Überschuß abzuholen. Das war sicher ein teurer Spass für die dänische Spedition. Für Firmen mit professioneller Ausstattung ist solch eine Aktion zwar ärgerlich, aber machbar.
Aber was macht der überladene Urlaubsfrachter fernab der Heimat ???

Ich denke es ist sehr riskant, mögliche Überladungstoleranzen auszureizen. Richtig schlimm wird es, wenn man mit seinem überladenen Wohnmobil einen Unfall baut. Teilschuld ist das mindeste, was einen erwarten darf, selbst wenn einem z.B. die Vorfahrt genommen wurde und man ansonsten am Unfall unschuldig ist. Immerhin verlängert sich der Bremsweg durch Überladung. Sollte dann noch ein Personenschaden entstanden sein, mag sich die Folgen jeder selbst ausmalen.

Überladung ist kein Kavaliersdelikt.

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Dakota
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#8 Beitrag von Dakota » 18. Feb 2008, 18:59

Moin,

jaja..... das Gewicht :shock:

Nachdem alle Hersteller sich nun an die Norm halten dürfte es eigentlich keine größeren Abweichungen Real/Prospekt mehr geben -> oder?

Dazu muss man wissen das bei nahezu allen Herstellern nur ein Fahrzeug homologiert wird (COC-Papier). Das entspricht in der Ausstattung / Füllmengen zwar der Vorgabe, ist aber ánsonsten das Grundmodell..... ohne jedes weiteres Extra.

Größerer Motor, anderes Chassis, Metallic-Lack, Reservereifen, Markise, Radio, Gefrierkombi, Backofen usw..... alles nicht vorgegben, und gewogen.

In den neuen Papieren staht, z.B. bei Hymer, dann bei der Masse: 2910 - 3390 KG. Nicht mehr eine Gewichtsangabe, sondern eine von/bis. Einmal Grundmodell, einmal mit allem ;-)
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

frigo

#9 Beitrag von frigo » 19. Feb 2008, 08:18

Hallo Bernd,

nur an der Hinterachse brauchst Du Luftfedern oder verstärkte Federn, das reicht zur Auflastung. Eventuell brauchst Du noch eine andere Bereifung, das richtet sich nach dem Traglastindex, der auf der Reifenflanke steht. In diesem Zusammenhang wäre es auch wichtig, ob Deine Felgen genügend Traglastreserven haben. Aber diese beiden Punkte kannst Du beim Reifenhändler erfragen. Vielleicht gibt Goldschmitt darüber auch Auskunft.

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joey39
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#10 Beitrag von joey39 » 19. Feb 2008, 10:45

Hallo Bernd,
ich habe mir eine Luftfederung von SMV eingebaut und möchte sie nicht mehr missen. Fahre eienen X250, 2,3l und hatte das Problem, das mit Winterreifen er etwas schwamig geworden ist. Also für das Fahrvergnügen und die eigene Sicherheit immer eine Luftfederung.

Gruß

Jörg
don`t dream it, be it !!!!!

frigo

#11 Beitrag von frigo » 19. Feb 2008, 11:13

Hallo Bernd,

na dann ist ja alles "im grünen Bereich". Billiger geht es nicht, ist doch super ! Dass Blattfedern im Laufe der Jahre weich werden sollen, ist bekannt. Allerdings warte ich bei meinem Womo immer noch darauf ( Bj.93 ). :razz:

Ehemaliges Mitglied

#12 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 19. Feb 2008, 13:50

Antwort an gwaihir !

Lieber gwaihir,bevor du hier was einstellst,was nicht stimmt,würde ich dir empfehlen,erst sich erkundigen und dann behaupten.
Was denkst du wenn meine Kieslastzüge und die von anderen Mitwettbewerbern bei jeder Kontrolle stehen bleiben müßten,bis sie auf 40 to abgeladen sind,dann würde von mir und aber auch von den Mitbewerbern fast kein LKW mehr fahren.
Damit das nicht so ist,gibt es ja die 5% Regel und die 10% Regel bei der Gesamtgewichtsfeststellung.Ich möcht dir falls du nicht weißt von was ich hier spreche gerne ein Beispiel anhand eines Womos mit einem z.G.von 3850kg zeigen,aber nicht um danach mich wieder 1000 mal zu rechtfertigen,sondern um zu erklären was der Gesetzgeber für einen Spielraum bei Überschreitung des zul.Ges.-Gew.einräumt.Darüber debatiere ich aber nach diesem Posting nicht mehr,denn dies ist halt gesetzl.so niedergeschrieben und daher bindend.Also wenn du es nicht glaubst,dann StvZo lesen und dich von der Richtigkeit meiner Ausführung überzeugen.

So nun das Beispiel:

Zul.Ges.-Gew. 3 850.0kg
Überladung 5%vom z.G. 192.5kg
Tatsächliches Gew. 4 042,5kg kein Bußgeld weiterfahren


Zul.Ges.-Gew. 3 850.0kg
Überladung 10%vom z.G. 385.0kg
Tatsächliches Gew. 4 235.0kg Bußgeld 40Euro und weiterfahren


Alles was über diesem Gew. ausladen und zwar bis zum z.G 3 850kg und dann weiterfahren.

So,deutlicher kann ich es nicht erklären und man kann in der
Straßenverkehrszulassungsordnung nachlesen und sich überzeugen daß dies stimmt.


Grüße Hubert


Mit der Wiegerei habe ich keine Probleme,da ich eine eigene 50to Waage habe und natürlich nicht genau an die 10% ranlade sondern wegen Meßtoleranzen doch noch ein wenig Spielraum lasse,damit ich nicht ausladen muß bei einer Kontrolle.Ich habe auch schon einmal auf der A6 eine Wiegekontrolle gehabt und eben die 40 Euro bezahlt,aber nicht ausgeladen.Der Kommentar des damals kontrollierenden Beamten war,schade noch 60 kg mehr und sie hätten ausgeladen.Mein Komentar war,ich weiß das,deswegen habe ich eben nicht 60kg mehr.


Ich habe noch vergessen Antwort auf die Haftung der Versicherung zu geben.Bis 10% Überschreitung des zul.Ges.Gew.wird man nicht in Regress genommen.Über 10% nur wenn nachweißlich der Unfall zurückzuführen ist auf die Überladung.
Zuletzt geändert von Ehemaliges Mitglied am 19. Feb 2008, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.

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#13 Beitrag von gwaihir » 19. Feb 2008, 14:03

Hi Delphin,

danke für die Klarstellung, wenn ich dich also richtig verstanden habe, darf man bei 10% Überladung weiterfahren, bei z.Bsp. 15% Überladung muss man diese 15% ablasten ?

Sorry, wusste ich nicht, werde das bei Gelegenheit auch mal in meinem Stammforum einfliessen lassen.
Ich will nicht debattieren, fände es aber nett, wenn du mir noch die entsprechenden §§ der StVO, StVZO oder was auch immer zukommen lassen könntest.

Gruss,
Gwaihir
:)

frigo

#14 Beitrag von frigo » 19. Feb 2008, 15:03

Hallo Delphin,

nach meinen Erfahrungen und dem, was die Polizei mir erzählt hatte, sind die erwähnten 5 % ein Ermessensspielraum der Polizei oder eben auch der BAG.

Eine entsprechende Regelung, die die 5 % generell zulässt ist mir in der StvZo nicht bekannt, aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Man lernt ja nie aus ! Von einer 10 % Regelung habe ich noch nie etwas gehört.

Das heißt, mit 5 % Überladung können Sie einen laufen lassen, müssen es aber nicht. In den gesamten europäischen Nachbarländern gilt Null Toleranz. Kann also sein, dass man gut durch Deutschland kommt (wenn Polizei / BAG einen netten Tag haben), aber was nützt es einem, wenn man z.B. in Schweden mit 2 % "über" gepackt wird ?

Bitte zitiere hier mal die entsprechenden Paragraphen aus der StvZo, würde ich gern mal nachlesen.

Ach ja, nach meinem Kenntnisstand kann einen die Versicherung schon bei geringfügiger Überladung in die Haftung nehmen. Im Falle eines Unfalls kann man z.B. auch "fällig" sein, wenn man überhaupt nicht überladen hat, sondern sein Fahrzeug ungleichmäßig beladen hat, dass die Fahrstabilität nicht mehr gewährleistet ist (z.B. zu viel Gewicht auf der Hinterachse, dadurch Vorderachse entlastet usw).

Ehemaliges Mitglied

#15 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 19. Feb 2008, 18:40

Nun geht es wieder Los.Wenn in Schweden.Wenn in Frankreich.Wenn BAG gut aufgelegt.Wenn Polizei ermessen sollte daß. usw.usw.Wenn der Hund nicht gekackt hätte,hätter er den Hasen gefangen.
Keine Lust mehr!!!!!!!! Werde auch nur noch lesen wie 80% aller anderen.Ist besser,denn immer diese Rechtfertigungen gehen mir gegen den Strich.Denn Wissen und Erfahrungen weitergeben ist eigentlich Blödsinn.Am besten alles für sich behalten und andere sollen eben ins offene Messer rennen oder selber Lehrgeld zahlen.Sich dann noch schadensfroh wegdrehen und lachen,das schaft mehr Freude.Zum Thema beladen wegen der Versicherungshaftung kann ich nur sagen,daß ich keine eingebaute Achswaage in meinem Mobil habe und deshalb nicht feststellen kann,wieviel Gewicht ich auf die Vorderachse oder auf die Hinterachse lade.Ich weiß nicht genau wie das andere machen um nicht in Regress genommen zu werden.
schönen Abend noch
Hubert

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