Verzogene Aufbautüre bei EuraMobil 665 HB

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camper-tom

Verzogene Aufbautüre bei EuraMobil 665 HB

#1 Beitrag von camper-tom » 12. Feb 2007, 21:55

Hallo, wer kann mir helfen? Ich habe mir im August 2006 ein gebrauchtes WoMo gekauft (EZ 04/2005, Ersbesitzer war der Händler von dem ich es gekauft habe). Bei der ersten großen Fahrt stellte ich fest, dass die Aufbautüre nach aussen gewölbt ist, und diese deshalb nicht ordentlich schließt/abdichtet (es zieht bei der Fahrt ins Fahrzeug). Als ich dies nach dem Urlaub beim Händler reklamierte wollte sich dieser darum kümmern, gab mir dann aber die Empfehlung, da er bei EuraMobil wohl nichts erreicht habe, dass ich mich selbst um den Fall kümmern sollte, da ich doch bestimmt eine Rechtsschutzversicherung habe??!!??? Na toll!
Tja, was soll ich jetzt tun? Und wie kann man den Fehler an der Tür am besten beheben?
Wäre toll, wenn ich viele Antworten und Tipps bekomme. Vielen Dank bereits im voraus!

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Dakota
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#2 Beitrag von Dakota » 12. Feb 2007, 23:03

Moin,

Willkommen im Forum!


Wir können und dürfen keine Rechtsauskünfte geben, aber Du hast ja sicherlich direkt bei dem Händler gekauft (und evtl. sogar über ihn finanziert).... ?

Dann muss der Händler Dir ja die gesetzliche Sachmangelhaftung gewähren. Da nach 6 Monaten hier eine Beweislastumkehr eintritt würde ich den Händler sofort auffordern den Mangel zu beseitigen, per Einschreiben & Fristsetzung. Oder hat er Dir gar eine Gebrauchtwagengarantie gegeben... wäre noch besser ;-)

Auf jeden Fall sofort reagieren und notfalls mal einen RA befragen ;-)

Gleichzeitig würde ich mich mal direkt an Eura weden, die sollen eigentlich recht kulant sein.......
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

camper-tom

#3 Beitrag von camper-tom » 12. Feb 2007, 23:18

Ach ja, natürlich auch von mir erst mal ein herzliches "Grüß Gott" an alle. Bin da einfach so ins Forum reingeplatzt...

Danke Dakota für die schnelle Rückmeldung! Eine besondere Vereinbarung über Garantie habe ich mit dem Händler nicht getroffen. Dieser hat mein altes WoMo in Zahlung genommen, ich habe die Differenz draufgelegt - das wars. Er hat mir aber gesagt, dass auf das Fahrzeug noch bis 04/2007 Garantie sei. Naja, ich versuche es jetzt erst mal
direkt bei Eura und schau was die sagen.

Ich halte dich/euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.

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Sprotten
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#4 Beitrag von Sprotten » 13. Feb 2007, 07:43

Hallo camper-tom,

:welcome:

Ich würde mich an deiner Stelle an den Händler wenden. Der muß ja haften nach dem neuen Gesetz!
Liebe Grüße von

Nicky & Rainer

Frankie
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#5 Beitrag von Frankie » 13. Feb 2007, 08:00

Hallo,

willkommen im Forum!

Zuerst eine Bitte: Könntest du deine Schrift auf den normalen, kleineren Stil einstellen, es liest sich sonst nicht so gut.

Dann gleich noch eine Bitte hinterher: Nenn bitte den Händler mit Namen, damit nicht noch einer von uns dort ein Womo kauft, denn das Verhalten des Händlers finde ich echt schlimm. Hoffentlich hilft dir Eura weiter, auch ein Eura-Vetragshändler könnte helfen.

Gruß

Frankie
LMC Finish 580

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Dakota
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#6 Beitrag von Dakota » 13. Feb 2007, 09:53

Moin,

@camper-tom:

Irgendwie verstehe ich dich nicht! Wenn Du von einem Händler gekauft hast besteht ein Anspruch auf die Gewährleistung/Sachmangelhaftung. Warum will Du Kulanz von Eura einfordern wenn Du zunächst einmal einen Rechtsanspruch (Nachbesserung etc.) gegen den gewerblichen Händler hast? Hier wäre dein Ansatzpunkt ;-)

Wenn Du Frankie´s Wunsch nach Händlernennung nachkommen möchtest (und Erfarungen postest) dann nutze hierzu bitte die Rubrik: Händler
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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Fliegenpups
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#7 Beitrag von Fliegenpups » 13. Feb 2007, 10:27

Moin camper-tom,

auch ich würde mich direkt an den Verkäufer wenden, er ist Händler und hat sich um den Rest zu kümmern.
Stell Dir vor, Du kaufst Dir bei einem Händler einen PKW, dann würdest Du Dich bei Mängeln ( Tür klemmt oder ähnliches ) auch nicht an den Hersteller wenden, sondern an den Verkäufer.

Was mich hier stutzig macht ist die Tatsache, dass Dein Verkäufer der Vorbesitzer ist. Dann sollte Ihm, auch wenn er das Mobil vielleicht nicht selbst gefahren hat, der Mangel bekannt sein. Denn die Fahrer ( Mieter ? ) werden ihn doch bestimmt darauf aufmerksam gemacht haben.

Gruß
Henning

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#8 Beitrag von buerstnerhelmi » 13. Feb 2007, 10:57

Dakota hat geschrieben:.... besteht ein Anspruch auf die Gewährleistung/Sachmangelhaftung.
Moin.

Hierzu sollte man allerdings bemerken, dass nach dem neuen Recht, der Käufer nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.

Wenn das Fahrzeug eine zweijährige Werksgarantie hat, muss sich der Händler ans Werk wenden.

Also (at ) camper-tom, was hat Eura, Gewährleistung oder Garantie ?

Allerdings muss ich auch sagen, das Verhalten Deines Händlers ist, gelinde gesagt, etwas merkwürdig.
Gruß Helmut
__________________________________________
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Jonny
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#9 Beitrag von Jonny » 13. Feb 2007, 14:04

Hallo Tom,

Willkommen.

Das mit der Gewährleistung und der Beweisumkehr haben Dakota & Buerstnerhelmi ja schon erwähnt. Ich würde mich auch, zunächst, an den Händler halten !!
Gruß aus Lich

Jonny
Frankia A 600

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#10 Beitrag von Mobilist » 13. Feb 2007, 20:07

Hallo Camper-Tom :razz:

auch von uns ein herzliches :welcome:

Ich würde an deiner Stelle den Verkäufer mal auf das BGB aufmerksam machen und ihn in den Hintern treten :cool:
Liebe Grüße von den

Mobilisten Peter & Ute

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#11 Beitrag von Spirit » 13. Feb 2007, 20:38

Moin,

Willkommen ;-)

........und ab zum Rechtsanwalt :idea:

Laß dich nicht vom Händler "abspeisen" :shock:
MfG
Cay-Jörg
:of8:

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#12 Beitrag von Sprotten » 14. Feb 2007, 10:42

Hallo,

gibt doch mal bescheid wie nes mit deinem Problem weitergeht
Liebe Grüße von

Nicky & Rainer

camper-tom

#13 Beitrag von camper-tom » 14. Feb 2007, 17:09

Also grundsätzlich hat sich mein Händler (er ist Händler und Vermieter)schon super gekümmert. Es waren an dem Fahrzeug noch einige andere Sachen (kleinigkeiten) zu machen, und das hat er alles wirklich super kulant geregelt. Erstbesitzer war er, da das Fahrzeug in der Vermietung lief. Ich denke deshalb hat sich da bisher keiner um die Türe gekümmert. Es ist allerdings wirklich so, dass man bei geschlossener Türe im mittleren Bereich der Tür sogar einen Lichteinfall hat. Die Türe ist gewölbt und steht in einem Bereich von rund 30 cm gut einen halben Zentimeter vom Dichtgummi ab. Mein Händler hat bei Eura die Sache (angeblich) schon angemeldet, nur haben ihn diese scheinbar abblitzen lassen und er hat mich gebeten, es selbst bei Eura zu versuchen (eben mit dem Hinweis, dass hier dann notfalls mein Rechtsschutz einspringen würde wenn es Probleme gibt).
Grundsätzlich weiss er von der mangelhaften Türe seit September 2006. Ich warte jetzt mal die nächsten Tage ab, was Eura meint, und je nach dem gehe ich dann nochmals zu meinem Händler.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Thomas

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#14 Beitrag von HB01 » 16. Feb 2007, 11:23

:welcome:

W I L L K O M M E N

Ihr werdet euch hier sicherlich wohl fühlen !!

Thomas, ich drücke dir die Daumen das sich alles, für dich positiv, entwickelt.
Gruß Heinz & Familie

Womo: Keines mehr
Boot: Jeanneau

camper-tom

#15 Beitrag von camper-tom » 12. Apr 2007, 21:58

:D So, nun ist es vollbracht! Eura hat sich aufgrund meines Schreibens ziemlich flott mit meinem Händler in Verbindung gesetzt, und der hat innerhalb weniger Tage die neue Türe eingebaut - na also, geht doch!
Vielen Dank für eure Tips!

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