ABE zu 16 Zoll Felgen

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Rusty
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ABE zu 16 Zoll Felgen

#1 Beitrag von Rusty » 8. Mär 2015, 10:40

hallo,

ich wollte gestern mein neues Wohnmobil (Weinsberg LaraCroft 700MEG) in Mönchengladbach abholen.
Naja es waren noch einige kleinere Mängel die behoben werden müssen,
deshalb darf ich nächsten Samstag nochmal hin wenn alles behoben ist.

Nun zu meiner Frage, in der Zulassungsbescheinigung sind nur "215/70R15CP 109Q " eingetragen.
im Let´s Drive Paket waren 16 Zoll Alufelgen drin, und drauf sind 225 Reifen.

Braucht man heuzutage keine allgemein Betriebserlaubnis oder ähnliches in Deutschland oder Europa mehr ?
Braucht das nicht mehr eingetragen zu sein?
Wenn nein, wie sieht es dann bei einer Kontrolle in ganz Europa aus ?

Weil der Händler meinte , Nein braucht man nicht mehr. Die Polizei kann alles abfragen.

Was ist denn nu jetzt Fakt ?

Gruß
Rolf

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rabe
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#2 Beitrag von rabe » 8. Mär 2015, 17:09

ich habe auch breitere Reifen drauf als normal eingetragen. Beim TÜV oder genauer bei der Dekra gab es Probleme wegen der falschen Reifengröße, aber die Jungs dort schauten im Internet nach und alles war okay. Er druckte mir sogar die entsprechende Bescheinigung aus, für alle Fälle.
Meinte auch nur zu meiner Frage der Eintragung, dass es nicht mehr notwendig wäre, unabhängig davon dass das dann nur die Zulassungsbehörde machen könnte, natürlich kostenpflichtig.
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sagt und grüßt
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oldpitter
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#3 Beitrag von oldpitter » 8. Mär 2015, 19:22

früher waren alle zulässigen Reifen eines Autos im Fahrzeugschein aufgeführt.
Heute gibt es keinen Fahrzeugschein mehr.
Angepasst an die EU haben wir nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I
(als Ersatz für Fahrzeugschein)
und Zulassungsbescheinigung Teil II (als Ersatz für den Fahrzeigbrief - Besitzurkunde)
Hier ist nur ein AUSZUG der technischen Daten aufgeführt.
Alle Daten, die in den alten Dokumenten enthalten waren (und weitere) sind nun in der Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC (Certificate of Conformity) genannt,
ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung deklariert.

Alle Kontrollorgane haben Zugriff auf diese komplexe Datensammlung fast aller Fahrzeuge, in der solche Angaben gefunden werden.

"Vor Ort" ist also eine wirksame Überprüfung NUR mit einer guten Datenverbindung möglich.

Davon ausgenommen sind Veränderungen am Fz, die durch Einzelgutachten abgenommen wurden. Hier ist dann auch IMMER das entsprechende Gutachten mitzuführen.
DAS gilt auch in jedem Fall für Leichtmetallfelgen/ Zubehörfelgen :idea:
LG Peter

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Rusty
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#4 Beitrag von Rusty » 9. Mär 2015, 20:17

hallo Peter,

selbst im COC steht nur die eine, Bezeichnung drin.
Woher bekomme ich denn jetzt das Gutachten für die Felgen,
von Fiat oder Weinsberg ???

Gruß Rolf

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Rusty
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#5 Beitrag von Rusty » 10. Mär 2015, 19:10

Hallo,

Asche auf mein Haupt,
ich habe mir nochmal das COC-Papier GANZ genau angeschaut und unter Nr. 52 ganz klein die Eintragung der 16Zoll Felgen
mit 225 Bereifung gefunden, man muß schon genau hinschaun.
Trotzdem danke für Eure Hilfen

Gruß
Rolf

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oldpitter
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#6 Beitrag von oldpitter » 10. Mär 2015, 19:36

Ich gehe mal davon aus, dass die Felgen in der COC STAHL-Felgen sind.
Für Leichtmetall/Alufelgen benötigst du wohl noch ein Gutachten vom Händler!
LG Peter

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Gunter.Ana
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15 oder 16 - das Thema ist nicht ohne

#7 Beitrag von Gunter.Ana » 18. Mär 2015, 16:53

Zu diesem Thema muss ich mal was berichten:

Wir fahren einen (vor 2 Jahren neuen) LMC Breezer 733G mit Heavy Fahrwerk. Das Fahrzeug war (und ist) mit 16" LM-Felgen u 225er Reifen vom Werk bestückt.
Bei der vor kurzem fällig werdenden HU eröffnete mir der Prüfingenieur, dass wir mit einer ungültigen Zulassung unterwegs sind bzw waren (zZt Stand über 18tkm). Im Falle der Kontrolle hätte man das Frzg u.U. stillgelegt.

Was war passiert:
In der FIAT-Konformitätserklärung steht: 225/75 R16, Felge 6Jx16.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung von LMC jedoch sind unter P.52 nur Reifen und Felgen mit 15" aufgelistet.
Bei der Zulassung des Fahrzeuges hat die Behörde sich nur auf das Dokument von LMC gestützt, was zur Ausstellung einer fehlerhaften Zulassung führte (die Zulassungsstelle nimmt das Fahrzeug ja nicht in Augenschein und ich habe es nicht kontrolliert bzw auch nicht die
Detailkenntnis gehabt).
LMC hat hier insofern eine Mitschuld am Dilemma, weil die LMC-Bescheinigung fehlerhaft ausgestellt ist. Die Herren haben eben nicht darauf geachten, was sie da für ein Fahrzeug aufbauen.

Die Zulassung habe ich nun ändern lassen.
Die Lehre: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser (stell dir nur mal kurz vor, dich legt eine Kontrolle in Schweden still ...)

Gute Fahrt!
Gunter
Nichts ist so beständig wie die Veränderung!

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Oricos
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#8 Beitrag von Oricos » 18. Mär 2015, 17:56

Was lehrt uns dies?

1.) Wir sollten immer wieder darauf hinweisen, dass man die Realität des Fahrzeuges bei Übernahme mit dem COC vergleicht und bei Differenzen das sofort mit dem Händler klärt. Es gibt aber immer noch Fahrzeuge, die per Einzelabnahme zugelassen werden, in diesem Fall muss man tatsächlich darauf bestehen, dass alles eingetragen wird.

2.) Niemand sollte auf die Idee kommen, das COC im Auto mitzuführen, da es nur EIN Original gibt. Die Hersteller rücken Duplikate nur ungern und mitunter nur sehr teuer raus: Suzuki Deutschland will 160 Euro plus MWSt für den Zettel.
Wenn man es mitführen will, dann reicht eine Kopie. Diese kann man ja auch vergrössern, damit man auch das "Kleingedruckte" lesen kann...

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