LkW oder nicht?

Fragen & Antworten zu Zugfahrzeugen & Basisfahrzeugen von Wohnmobilen
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Bunker
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LkW oder nicht?

#1 Beitrag von Bunker » 16. Feb 2008, 22:26

Moin,

ich habe mal eine Frage:
In meiner Zulassung steht: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen, Wohnmobil

Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 3,85 t, also über3,5 t

Heißt das, das das dann laut StVO nicht als LkW gilt, die magische Grenze von 3.5 t für LkW also nicht gilt?

Wer weiß darüber Bescheid?
LG
Hartmut

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oldpitter
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#2 Beitrag von oldpitter » 17. Feb 2008, 01:15

Nach dem ab dem 01.10.2005 gültigen Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M1 (zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge) eingestuft. :book:

Nur wenn da PERSONENKRAFTWAGEN steht, ist es ein PKW im Sinne der StVO.


Fz.Z.PERS.BEF (Fahrzeug zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen) als Eintrag klingt zwar fast wie PKW, ist es aber nicht. :roll:

Es gilt die Regelung wie LKW! Außer den 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr., befristet zunächst bis Ende 2009. :D
LG Peter

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snoopy
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#3 Beitrag von snoopy » 19. Feb 2008, 19:31

Das was umgangssprachlich immer wieder als LKW Regelung bezeichnet wird, gilt in D für Fahrzeuge mit einem zGg >3,5 to die kein Bus oder PKW sind - also wie bereit dargestellt auch für WoMo.

Das hat seine Nachteile (Überholverbot), aber auch seine Vorteile (BAB-Parkplätze).

In Österreich gibt es übrigend auch das LKW-Piktogramm. Dort gilt es jedoch ausschließlich für Fahrzeuge die zum Lastentransport zum Verkehr zugelassen wurden und somit nicht für WoMo > 3,5 to (z.B. Durchfahrtsverbot alte Brennerstraße).

Stephan

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