Navigon ( Mobile Navigator 5 ), Transonic PNA

Navigationsgeräte, Software, POI
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Ehemaliges Mitglied

Navigon ( Mobile Navigator 5 ), Transonic PNA

#1 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 13. Mär 2007, 17:11

Seit 2002 ist das Mitführen von Radarwarnern in Deutschland verboten.

Eingeschaltet oder nicht.

Alle Geräte, die unter POI ( Point of Interest ) die Möglichkeit bieten Radarfallen, stationär oder beweglich anzuzeigen, uptodaten, sind nicht erlaubt. s.o.

Wir haben unseren Transonic mit Navigon 5, Anfang 2006 nur gekauft um den Stress zu vermeiden im Ausland ( Frankreich, Italien ) die richtige Strasse zu finden, Stellplatz ( bei 9m Länge, 220 Breite und 340 Höhe, 6,5to , haben wir schon in den letzten Jahren einiges erlebt ).
Hat bisher auch immer einwandfrei geklappt.
Aber:??? sollte mein Navi plötzlich zu den verbotenen Geräten gehören ( Update auf etwas was ich nicht möchte ), würde ich das gerne wissen.
Von Navigon auf Anfrage keine Antwort.

Wenn ich mit meinem Womo ca. 6 Monate im Jahr fahre, bin ich im Urlaub und nicht auf der Flucht, also kann ich den Verkehrsregeln folgen, und ich möchte nicht aus Unkenntnis für irgentetwas zur Rechenschaft gezogen zu werden, was irgendein Hersteller verbricht. Übrigens sind auch Handies die über die Software verfügen Radarfallen anzuzeigen, verboten und können sofort eingezogen werden.
Wer kann mich da aufkären.
ami

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Dakota
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Re: Navigon ( Mobile Navigator 5 ), Transonic PNA

#2 Beitrag von Dakota » 13. Mär 2007, 17:57

ami800 hat geschrieben:Wer kann mich da aufkären.
Moin Ami,

ich versuche es mal ;-)

Was du darfst, oder nicht regelt die StVO, hier § 23 :
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das bedeutet für dich, entweder die POIs löschen oder das Gerät nicht betriebsbereit (ausgeschaltet) mitzuführen. Zuwiderhandlungen werden übrigens mit 75 € und 4 Punkten belegt. Das Gerät wird eingezogen. Du kannst gegen die Beschlagnahme natürlich Beschwerde einlegen, musst dich aber auf monatelangen oder jahrelange Rechtsstreit einstellen :???:

Im Zweifelfall lieber eine Navigationssoftware ohne POIs nutzen, oder darauf vertrauen das der Kontrollbeamte "vom Fach ist" und den Unterschied zwischen Stellplatzdatenbanken und Blitzwarnern (er)kennt... :oops:
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

Ehemaliges Mitglied

#3 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 13. Mär 2007, 23:19

Danke Klaus,
ich habe mich vielleicht ein wenig falsch ausgedrückt.
Bei meiner Software ist im POI kein Radarwarner drin, noch kann er upgedated werden,
Mich würde interessieren ob die neue Version im POI Radarwarner enthält, das wäre ein Grund sie nicht zu kaufen, eben wegen des § 23 Stvo
ami

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Dakota
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#4 Beitrag von Dakota » 14. Mär 2007, 00:14

Moin Ami,

das müsste dann die MobileNavigator 6 - Software sein (?). Zumindest in der Produktbeschreibung ist in Test ein "Integrierte Radar-Warner" erwähnt....

Code: Alles auswählen

Integrierte Radar-Warner
Der MobileNavigator 6 bietet außerdem akustische und visuelle Warnmeldungen vor festinstallierten Verkehrsüberwachungsanlagen.**

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** Hinweis: Bereits die Installation dieses Programms stellt in einigen europäischen Länder eine Ordnungswidrigkeit dar, in anderen (europäischen) Ländern ist die Verwendung im Straßenverkehr nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb über die rechtlichen Bedingungen und Rechtsfolgen in dem jeweiligen Land der Nutzung; NAVIGON übernimmt keine Haftung. Ferner übernimmt NAVIGON keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Standorte von Verkehrsüberwachungsanlagen.
https://www.navigon.com/site/de/de/shop ... es/pna/948
Gruß Klaus

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