Kleiner Parkplatz für Wohnmobile

Alles was in keine andere Rubrik passt

Antworten
Nachricht
Autor
RogerS
Beiträge: 4
Registriert: 12. Nov 2008, 11:13

Kleiner Parkplatz für Wohnmobile

#1 Beitrag von RogerS » 12. Nov 2008, 11:19

Manchmal hat man mit einem Wohnmobil auf einem Parkplatz das Problem, dass man ausserhalb der Markierungen steht. Das könnte unter Umständen zu Problemen führen. Welche rechtlichen Folgen kann so etwas haben, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert fühlen?


** Edit by Administrator: Link entfernt **

Benutzeravatar
oldpitter
Senior Member
Beiträge: 7376
Registriert: 4. Nov 2007, 12:35
Wohnort: Hopsten

#2 Beitrag von oldpitter » 12. Nov 2008, 15:15

Hallo RogerS zunächst:
:welcome: im Forum ;-)
Zu deiner Frage:
Es kommt nicht darauf an, ob sich sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert fühlen!
Es ist schlicht und ergreifend gem StVO verboten.
§ 12 (2) 2. "...wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert".
§ 41 (3) 7. ...Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (nach § 12 Abs. 2). Sind Parkflächen auf Str. durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Das heißt, wenn jemand von der "Rennleitung" kommt und dies bemängelt, hilft keine Ausrede :evil:
Es ist unwahrscheinlich, dass dies auf dem Parkplatz eines Supermarktes geschied. Es ist deutlich wahrscheinlicher, dass es eine "Knolle" in einer parkplatzarmen Großstadt gibt. (Die brauchen auch immer Einnahmen). Es wird mit Sicherheit teuer, wenn dich ein "Mitbürger" anzeigt, weil er sich event. behindert fühlt. :???:
Zu den "rechtlichen Folgen" - die du so nett verlinkt hast ;-)
Es kommt auf den jeweiligen Ordnungshüter an.
Der hat ein Ermessen, angefangen mit einer (kostenlosen) mündlichen Verwarnung über kostenpflichtige Verwarnung bis hin zur Bußgeldanzeige gem Bußgeldkatalog.
Zusatz: Jedes "falsche Parken" ist automatisch auch "Verkehrsbehindernd"
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

Bild

Benutzeravatar
Dakota
Gründungsmitglied
Beiträge: 7663
Registriert: 2. Jul 2006, 12:44
Wohnort: hessische Bergstrasse

#3 Beitrag von Dakota » 12. Nov 2008, 18:37

Moin RogerS,

:welcome:

Zu dem was Oldpitter geschrieben hat noch ein paar zusätzliche Infos:

In den einzelnen Gemeinden/Landkreisen kann auch eine örtliche Parkverordnung gelten, diese ist einzuhalten.

Wenn explizit ein PKW mit ausgeschildert ist dürfen wir (Mobile, GG über 2,8 to) dort nicht parken, egal wie groß die "Box" ist.....

Schwirigkeiten wird es auch geben (können) wenn du, aufgrund der KFZ-Breite in die Fahrspur ragst.

PS. Vielleicht bin ich ja ein bißchen altmodisch, aber ein "Hallo" & ein "Gruß" am Anfang bzw. am Ende eines Beitrages ist m.E. ein Gebot der Höflichkeit.
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

RogerS
Beiträge: 4
Registriert: 12. Nov 2008, 11:13

#4 Beitrag von RogerS » 18. Nov 2008, 13:21

Hallo,
ich danke Euch sehr für die guten Hinweise. Sie werden mir weiterhelfen.

Gruss Roger :smile:

Antworten