womo zuschwer!!!!!!

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audibirne
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womo zuschwer!!!!!!

#1 Beitrag von audibirne » 26. Jul 2009, 21:09

moin moin

ja ich weis 90% der womos bis 3,5 t sind überladen

meins auch

habe heute gewogen ohne klamotten wasser , kinder,frau und ,fahrräder

wenn alles drin ist bin ich über 3,5 t ich schätze 3,7t

habe auf dem papier ne zuladung von ca 930kg (was ja sehr viel ist für ein 93er ducato mit dethleffs aufbau

habe nur das nötigste drin

ich weis aber nicht warum das teil so schwer ist

gut das zubehör wiegt viel

zb

solar

markise

luftfedern

ahk

tv



ich wüsste nicht was ich noch rausschmeissen sollte

anders herum mal gefragt

wurdet ihr schon mal kontroliert?

was kost eine überladung? pro 100kg oder wie wird die strafe gerechnet?



ich danke euch

frage weil ich samstg nach kroatien fahren will

schlechtes gewissen ,

hätte ich mir doch nie die scheiss waage gekauft



gruss micha

m.w.w
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#2 Beitrag von m.w.w » 26. Jul 2009, 22:29

Hi!

Wirklich helfen kann ich dir leider nicht.
Ich weiß schon, warum ich mich bisher nie um das Gewicht gekümmert und das Womo immer so viel geladen habe, wie Platz war...

:roll:

Wozu hab ich so ein großes rollendes Heim, wenn ich nicht mehr mitnehmen kann als bei einem Transatlantik-Flug???

Bin mal gespannt, was dir die Experten hier raten...


LG
Maxi
(die immer mit einer ganzen Bibliothek in Urlaub fährt... und die hat Gewicht!!)

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nasenbaer
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#3 Beitrag von nasenbaer » 27. Jul 2009, 07:54

moin,

einen Rat ? In solcher Lage schwierig, da können Ratschläge auch Schläge sein.
Eigentlich muss man sagen: Vor dem Kauf überlegen was man will und dann entscheiden welchen Kompromiss man einzugehen bereit ist.
Im Zweifel das Fahrzeug wiegen lassen, bei uns geht das problemlos bei der Sperrmüllannahme, da kostet es ein Lächeln oder maximal 3 Euro für 10kg Sperrmüll.

Das es bei uns gravierende Probleme wegen eines mäßig überladenes Fahrzeuges gibt glaube ich kaum, es sei denn man verursacht einen Auffahrunfall, aber in einigen Nachbarländern hätte ich mit einer Überladung beim Anblick eines Uniformierten ein sehr ungutes Gefühl.
Dann lieber draußen lassen was nicht unbedingt mit muss und evtl. den Wassertank auf der Fahrt nur teilweise gefüllt lassen und das Grauwasser immer SOFORT ablassen. Allein das können im Nu 150 kg oder mehr sein.
Grüße von Reinhard und Maria
------------------------------------------------------------
Bild
Jetzt ohne Turbo, satte 71 PS,
schafft bergab die Höchstgeschwindigkeit (fast)
alt, laut, bezahlt

nordlicht99
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#4 Beitrag von nordlicht99 » 27. Jul 2009, 12:02

Moin,
also kontrolliert bin ich noch nicht worden (lt Waage haben wir auch noch Reserve).
Sollte es Dir aber passieren:
ausladen bis Du auf Maximalgewicht runter bist. D.h. Deine Frau bleibt womöglich mit einigen Sachen auf dem Parkplatz stehen!
Die Strafen kenne ich auch nicht.
Aber: bei einem Unfall könntest Du Deinen Versicherungsschutz verlieren.
Und: sind Deine Reifen überhaupt für so ein Gewicht zugelassen?

Schon mal über einen Anhänger nachgedacht?

Viel Glück
(obwohl ich es prinzipiell -mit Verlaub- Scheiße finde, wissentlich überladen zu fahren)
-------------------------
Gruß vom Nordlicht99

Ehemaliges Mitglied

#5 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 27. Jul 2009, 12:32

@nordlicht 99 schrieb:

D.h. Deine Frau bleibt womöglich mit einigen Sachen auf dem Parkplatz stehen!

ist das jetzt ein Nachteil oder??? HIHI ;-)


Spass beiseite, leider gibt es Wohnmobile die schon ab Werk so gebaut sind, dass sie zwangsweise mit der minimalsten Zuladung schon überladen sind. Da kann ich die Hersteller leider nicht verstehen, warum so ein Mobil überhaupt auf den Markt kommt. :roll:

Ich fahre vor jeden Urlaub auf die Waage bei unserer Müllumladestation.
dieses Jahr hatte ich mit allem 3070 kg, insgesamt 3100 kg darf ich. Wir waren mit drei Personen unterwegs und der Wassertank war voll.

Leider wurde ich auch schon angehalten von der Autobahnpolizei und war zum Glück in diesem Fall nicht überladen aber andere Wohnmobilfahrer und Wohnwagenfahrer konnten nur noch weiterfahren, wenn sie das zulässige Gewicht erreichen d.h. auspacken. ;-)

Sicherlich können einige ganz einfach am Gewicht sparen, da vieles unsinniges mitgeschleppt wird. Gerade die Garagen verleiten zum vollpacken.

Jeder muss für sich entscheiden mit was für ein Gewicht er durch die Gegend gondelt. Leider Gottes kann eine Überladung im Schadensfall
teuer enden, da auch die Verschicherungsgutachter sehr genau prüfen
werden, wo oder wodurch z.B. der Reifenplatzer entstanden ist der dann den Unfall ausgelöst hat.

Lieber einmal mehr wiegen.. ;-)

schöne Grüße

haui

nordlicht99
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#6 Beitrag von nordlicht99 » 27. Jul 2009, 12:41

D.h. Deine Frau bleibt womöglich mit einigen Sachen auf dem Parkplatz stehen!

ist das jetzt ein Nachteil oder??? HIHI
Stimmt,
so habe ich das noch gar nicht gesehen: Also: vollpacken bis zum Geht-nicht-mehr. Die Frauen können sich ja dann einen schönen Urlaub auf dem Rastplatz machen ( mit den ganzen Sachen, die zusätzlich ausgeladen wurden)...

HE! MOMENT MAL,
BIN DOCH SELBER EINE FRAU, WAS ERZÄHLE ICH DENN DA???
Also Männer: nehmt lieber ein paar Bier weniger mit...
-------------------------
Gruß vom Nordlicht99

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Leike
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#7 Beitrag von Leike » 27. Jul 2009, 15:10

nordlicht99 hat geschrieben:
Also Männer: nehmt lieber ein paar Bier weniger mit...
:think

Immer diese Entscheidungen......
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Bogner
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#8 Beitrag von Bogner » 27. Jul 2009, 16:05

Überlege doch `mal, ob nicht eine Auflastung sinnvoll ist, denn eine mögliche Voraussetzung, Luftfedern, hast Du ja offensichtlich schon.
Aus den Gründen, die bereits genannt wurden, habe ich mein Mobil von 3,5 auf 4 to. aufgelast.
Die sich hieraus ergebenden Nachteile nehme für die Sicherheit gern in Kauf!
Gruß
Klaus


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Breckman
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#9 Beitrag von Breckman » 27. Jul 2009, 19:59

Tja, wenn da immer so einfach wäre.
Was hast Du denn für ein Basisfahrzeug?

Zu dem Thema ist hier schon ne Menge geschrieben worden.
Wichtig beim Thema Überladung ist die in Deutschland geltende Toleranzgrenze von 5 %. Allein das ist schon ein endloses Thema.
Mittlerweile denke ich, dass man kaum eine Chance hat, legal durch die Welt zu fahren.
Übel nur, dass es außerhalb von Deutschland schon mal eng gesehen wird. :evil:
Da muss man loslassen können ;-)

Auflasten ist manchmal eine Möglichkeit, leider nicht immer machbar und auch mit "Nachteilen" verbunden. Ein Anhänger löst viele Probleme, macht aber auch unflexibler.

Wie soll man es nur richtig machen?...
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars

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audibirne
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#10 Beitrag von audibirne » 27. Jul 2009, 21:18

mein womo ist schon von 3100kg auf 3500kg aufgelastet mit den luftfedern
mein womo fiat duc bj93 typ 280-290
mit 6,65m dethleffs aufbau
da geht nicht mehr aufzulasten
vordeachse 1600kg
hinten 1900kg
reifen haben 1000kg tragkraft das stk
aber ich denke die anbauteile sind schon schwer
die solaranlage mit tv dvd usw
sat anlage
hinten habe ich ein festbett umbau(hat der vorbesitzer gemacht er hatte festbett ,hat es nur erhoht damit er stauraum bekommt mit grosser aussenklappe
die ahk (sind 2 stahlträger ca 1,7 m lang)
und noch div extras die sich summieren
naja ich habe jetzt noch die zweite gasbuttel rausgenommen ,die brauch ich nicht
und werde ein wenig nach vorne verlagern
ist mir jetzt auch scheiss egeal ich kann nix mehr zuhause lassen
man sieht auch nicht wenn er beladen ist wegen den luftsäcken


die waage die ich habe hm man fährt mit jeden rad langsam drüber und das 4 x das zählt die waage das gewicht zusammen

gruss michael

kule
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#11 Beitrag von kule » 7. Aug 2009, 22:38

Ich habe das spiel mit der auflastung gerade hinter mir.
Renault Master / Rollerteam von 3500 auf 3850 kg, ohne jeden umbau und ohne probleme.

Gewogen wurde ich 1x, letztes jahr bei der einreise in die Schweiz.
Die kiste war natürlich überladen ca 200 kg, es war aber ein netter mensch an der grenze :lol:

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donalfredo
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#12 Beitrag von donalfredo » 7. Aug 2009, 23:37

Nabend Gemeinde,

also mit Vermutungen ist ja wohl keinem gedient.
Zuallererst würde ich mich mal um die ausreichende Tragfähigkeit der Reifen kümmern.
Für Infos gibt es so ein Teufelszeug, das nennt sich Internet.
Ich hab' mal ein bißchen für euch gegoogelt - hier Auszüge aus dem Bußgeldkatalog für 2009, die Überladung betreffend,
diese beziehen sich auf Fahrzeuge, die nicht der Beförderung von Lasten dienen, bis zum zGG von 7,5 to:

Mehr als 5 bis 10 %, 10 €,
mehr als 10 bis 15 %, 30 €,
mehr als 15 bis 20 %, 35 €,
mehr als 20 %, 95 €, 3 Punkte,
mehr als 25 %, 140 €, 3 Punkte,
mehr als 30 %, 235 €, 3 Punkte und Ausladen

Unser Freund, Polizeioberkommissar, sagt, je nach Laune und Stimmungslage - wie man in den Wald hineinruft...
5 - 10%, fahrt vorsichtig, könnt ihr nicht ein bißchen Wasser ablassen, sonst gute Fahrt...
Das wären bei mir zum Beispiel schon 350 kg, da kann die Frau jede Menge Unterhosen mitnehmen. Ich habe mein Womo mit 4 to ALKO-Fahrgestell gekauft, und gleich wieder abgelastet. So habe ich die technische Sicherheit, und trotzdem kein Problem, wenn ich mal nen Truck überhole, das ist nämlich deutlich teurer als die Überladung.

donalfredo

kule
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#13 Beitrag von kule » 8. Aug 2009, 21:30

Dann sei aber vorsichtig wenn du in die Schweiz fährst.
Da werden nur 3% toleriert.

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gwaihir
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#14 Beitrag von gwaihir » 9. Aug 2009, 00:38

Hi alle Überladenen,

aber dann seid vorsichtig, das Bußgeld ist ja nur eine Sache.
Je nach Laune der "Rennleitung" darfst man erst weiterfahren, wenn man auf das erlaubt zGG abgelastet hast, nicht auf zGG +4,99%.
Bei knapp 10% Überladung sind das knap 350kg, da ist es mit ein bisschen Wasser ablassen nicht getan.
Es spielt dann auch keine Rolle, dass das Womo eigentlich mehr als 3,5t zGG könnte.
Dies ist leider eine Komponente die gerne übersehen wird.

Gruß,
Gwaihir
:)

PS: hier noch die Quellenangabe zu donalfredo's Beitrag:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_106 ... 2.2009.pdf

PPS: Und hier steht das mit dem Entaden:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_31c.php

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donalfredo
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#15 Beitrag von donalfredo » 9. Aug 2009, 09:29

Warum liest man aus einem Gesetzestext Dinge heraus, die gar nicht drinstehen?
Oben habe ich eine klare Auflistung der Bußgelder für Überladung aufgeführt.
Im unten erwähnten Text lese ich nichts von Ausladen unter 30 %.
Auch wird kein Wohlverhalten der kontrollierenden Organe vorausgesetzt.

Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen. Nach der Wägung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Wägung zu erteilen. Die Kosten der Wägung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn ein zu beanstandendes Übergewicht festgestellt wird. Die prüfende Person kann von dem Führer des Fahrzeugs eine der Überlastung entsprechende Um- oder Entladung fordern, dieser Auflage hat der Fahrzeugführer nachzukommen; die Kosten hierfür hat der Halter zu tragen.

Eine entscheidende Rolle wird hier die Fahrzeugbasis spielen, ob diese nämlich eine Überladung zulässt oder nicht. Wenn ich ein 4 to Fahrzeug auf 3,5 to abgelastet habe, also rechnerisch 500 kg Spielraum besitze oder ob ich ein 3,5 to Mobil mit entsprechender Bereifung überreize, wird hierbei eine wesentliche Rolle spielen, und nicht die Tagesform des kontrollierenden Polizisten.

donalfredo

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