Leichtes Übergewicht ?

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gast

Leichtes Übergewicht ?

#1 Beitrag von gast » 5. Sep 2009, 19:20

Hallo,

in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.

lg
peter

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Dakota
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#2 Beitrag von Dakota » 6. Sep 2009, 19:20

Moin,

naja... 740 kg Überladung sind schon ein verdammt hoher Wert. Je nachdem welches Chassis im Mobil verbaut war auch ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial.... ich möchte "so einen" nicht hinter mir wissen beim fahren :shock:
Gruß Klaus

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aldie
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Re: Leichtes Übergewicht ?

#3 Beitrag von aldie » 8. Nov 2009, 09:06

freetec598 hat geschrieben:Hallo,

in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.

lg
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Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .
Gruß //- aldie -//

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nasenbaer
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#4 Beitrag von nasenbaer » 8. Nov 2009, 10:50

moin,

in meiner Bedienungsanleitung der Eriba-Hymer GmbH steht wörtlich:

- Bei Nichtbenutzung des Gaskochers bzw. anderer Gasgeräte ist das Gasflaschenventil zu schließen.

- Während der Fahrt müssen die Gasflaschenventile geschlossen sein.

Ob sich durch die erst später eingeführten Schlauchbruchsicherungen etwas geändert hat weiß ich nicht.
Grüße von Reinhard und Maria
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#5 Beitrag von Dakota » 8. Nov 2009, 13:09

Moin,

@aldie & (at ) nasenbaer:

bei dem Thema, GAS , wird viel erzählt, ihr solltet nicht alles glauben ;-)

Geregelt wird das, wie in D / EU üblich über Gesetze / Verordnungen.....

Ihr könnt ja mal hier lesen:


www.campers-world.de/htopic,2790,polizei.html
Gruß Klaus

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gast

#6 Beitrag von gast » 8. Nov 2009, 15:22

Hallo,

inzwischen hat sich diese Polizeidienststelle bei der Presse entschuldigt.
Die beiden Polizeibeamten wußten es einfach nicht besser.
Hatten wohl auch die aktuellen(3 Jahre alt) Informationen nicht zur Hand
Vielleicht sollten sie öfter mal ins WOMO-Forum schauen........ ;-)

lg
peter

snoopy
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Re: Leichtes Übergewicht ?

#7 Beitrag von snoopy » 9. Nov 2009, 20:31

aldie hat geschrieben:
freetec598 hat geschrieben:Hallo,

in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.

lg
peter
Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .
Auch das ist mal wieder nur die halbe Wahrheit.
Europaweit gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.12.2006, dass die Gasflaschen während der Fahrt nur dann geöffnet sein dürfen, wenn ein System mit Schlauchbruchsicherung verbaut ist.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.2007 gelten die alten Bestimmungen fort. Danach dürfen diese Fahrzeuge in D auch ohne System mit Schlauchbruchsicherung mit aufgedrehter Gasflasche durch die Lande fahren, aber z.B. in Frankreich nicht.

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Re: Leichtes Übergewicht ?

#8 Beitrag von Opus » 11. Nov 2009, 16:53

snoopy hat geschrieben:
aldie hat geschrieben:
freetec598 hat geschrieben:Hallo,

in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.

lg
peter
Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .
Auch das ist mal wieder nur die halbe Wahrheit.
Europaweit gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.12.2006, dass die Gasflaschen während der Fahrt nur dann geöffnet sein dürfen, wenn ein System mit Schlauchbruchsicherung verbaut ist.
Hallo snoopy,

auch das ist nur die halbe Wahrheit, zusätzlich zu den Schlauchbruchsicherungen muß auch ein Strömungswächter verbaut sein ;-)
Beste Grüße

Andreas

snoopy
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Re: Leichtes Übergewicht ?

#9 Beitrag von snoopy » 11. Nov 2009, 19:56

Opus hat geschrieben:
snoopy hat geschrieben:
aldie hat geschrieben: Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .
Auch das ist mal wieder nur die halbe Wahrheit.
Europaweit gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.12.2006, dass die Gasflaschen während der Fahrt nur dann geöffnet sein dürfen, wenn ein System mit Schlauchbruchsicherung verbaut ist.
Hallo snoopy,

auch das ist nur die halbe Wahrheit, zusätzlich zu den Schlauchbruchsicherungen muß auch ein Strömungswächter verbaut sein ;-)
Wo du wahr hast, hast du wahr.
Und die Moral von der Geschicht ?! Wie hätten POM und POM dies alles wissen sollen, wenn selbst wir, die wir dieses Hobby haben, nur mit dem zusammenwerfen unseres Wissens zum Ergebnis kommen.
Nur damit mich keiner missversteht: Dies ist wirklich kein Vorwurf an POM und POM. Es gilt immer mehr Vorschriften zu beachten die dann teilweise den, der sie durchsetzen soll, im Regen stehen lassen.

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#10 Beitrag von Bunker » 12. Nov 2009, 03:45

Und die Moral von der Geschicht ?! Wie hätten POM und POM dies alles wissen sollen, wenn selbst wir, die wir dieses Hobby haben, nur mit dem zusammenwerfen unseres Wissens zum Ergebnis kommen.
Nur damit mich keiner missversteht: Dies ist wirklich kein Vorwurf an POM und POM. Es gilt immer mehr Vorschriften zu beachten die dann teilweise den, der sie durchsetzen soll, im Regen stehen lassen.
Ja, leider hast Du recht, nur ist es halt andersherum so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Ist doch irgendwie einseitig, oder?
LG
Hartmut

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