Moin,
habe mal ne Frage an die Profis
Sachverhalt: M.W. ist es verboten nur mit Lebelleuchten (PKW) zu fahren - richtig? (Werkstatt meint: NL mit Standlicht -> erlaubt)
Nebelleuchten als Fahrlicht?
- Dakota
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Nebelleuchten als Fahrlicht?
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
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StVO § 17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ist eigentlich sehr deutlich.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ist eigentlich sehr deutlich.
LG Peter
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