Aufklärungspflicht über tatsächliche Fahrzeugalter

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Dakota
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Aufklärungspflicht über tatsächliche Fahrzeugalter

#1 Beitrag von Dakota » 23. Jul 2008, 20:26

Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über tatsächliches Fahrzeugalter

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens (hier: Vorführwagen) muss auch ohne ausdrückliches Nachfragen seitens des Käufers über das tatsächliche Fahrzeugalter informieren, wenn zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung des Kraftfahrzeuges eine Zeitspanne von zweieinhalb Jahren liegt. So entschied das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 28.10.2005, Az. 6 U 155/05, ADAJUR Dok.Nr. 68915. Zur Begründung führt das OLG aus, dass die Dauer der Standzeit für die Beschaffenheit eines Fahrzeuges nicht unerheblich ist. Im Regelfall ist nicht das Datum der Erstzulassung, sondern vielmehr das Alter des Fahrzeuges für den Käufer von Interesse. Diesem ist zwar regelmäßig der Unterschied zwischen Herstellung und Baujahr bekannt, und er weiß auch, dass zwischen diesen Daten ein Zeitraum von einigen Monaten liegen kann. Nennt der Verkäufer aber nur das Datum der Erstzulassung, muss ihm bewusst sein, dass der Käufer daraus den Rückschluss zieht, dass das Fahrzeug zeitnah zu diesem Datum hergestellt wurde. Nach Auffassung des Gerichts handelt der Verkäufer dementsprechend arglistig, wenn er den Käufer nicht über das tatsächliche Fahrzeugalter informiert und dessen Irrtum in Kauf nimmt.

OLG Oldenburg vom 28.10.2005



Quelle: ADAC.de
Gruß Klaus

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