Hallo,
hab mir jetzt anlässlich des Reifenwechsels auch eine Feinstaubplakette besorgt und bin etwas verwirrt:
wir haben als Basisfahrzeug einen VW T4, Emissionsschlüssel 33.
Das Fahrzeug ist aufgelastet auf 3,3t
Nun die Verwirrung: lt. Werkstatt kann ich nur eine rote Plakette, Schadstoffgruppe 2 erhalten. Wenn unser Womo aber nur bis 2,8t zul. Ges.Gew. hätte, könnte ich eine grüne Plakette, Schadstoffgruppe 4 bekommen. (hab es hier nachgerechnet, die Aussage der Werkstatt stimmt)
Das will mir nicht so recht in den Kopf, es ist doch jedesmal das gleiche Fahrzeug mit dem gleichen Motor! Wenn ich mir auch vorstellen kann, dass bei mehr Gewicht der Schadstoffausstoß etwas höher liegen könnte, doch gleich 2 Stufen schlechter? :???:
Kann mir jemand hier den Grund erklären? Das wäre toll
Feinstaubplakette: bis 2,8t grün, darüber rot
- Orlanima
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Feinstaubplakette: bis 2,8t grün, darüber rot
Gruß
Christl (Orlanima)
Christl (Orlanima)
Ich gehe mal davon aus, dass das Fz nicht nur aufgelastet wurde, sondern dadurch auch gleichzeitig eine andere Klassifizierung erhalten hat.
Früher hat man unterschieden in PKW, LKW, KOM, Sonderfahrzeuge.
Heute gibt es "Klassifizierungen nach EG-Verordnung.
Euer WoMo ist vermutlich ein FZ der klasse M2 (Sonderfahrzeug zur Personenbeförderung) aber NICHT PKW!
Die grüne Plakette ist bei diesem Fz nur für PERSONENKRAFTWAGEN möglich.
Letztendlich alles nur eine gewollte Festlegung.
Früher hat man unterschieden in PKW, LKW, KOM, Sonderfahrzeuge.
Heute gibt es "Klassifizierungen nach EG-Verordnung.
Euer WoMo ist vermutlich ein FZ der klasse M2 (Sonderfahrzeug zur Personenbeförderung) aber NICHT PKW!
Die grüne Plakette ist bei diesem Fz nur für PERSONENKRAFTWAGEN möglich.
Letztendlich alles nur eine gewollte Festlegung.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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- Dakota
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Moin,oldpitter hat geschrieben:Heute gibt es "Klassifizierungen nach EG-Verordnung.
Euer WoMo ist vermutlich ein FZ der klasse M2 (Sonderfahrzeug zur Personenbeförderung) aber NICHT PKW!
eigentlich sollten Womos heute der Fahrzeugklasse M1 mit dem Zusatz SA zugeordnet sein. Welche, und ob eine Plakette zugeteilt wird ergibt sich oft nur als den Schadstoffklassen die in Klartext dem KFZ zugeordnet sind..... und wie die Honologation seitens des Herstellers erfolgte
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Einmal hier die passende ADAC Seite
sowie ein älterer Beitrag hier aus dem Forum
--Zitat--
BMVBS Bonn, den 17.01.2007
S 34/ 7351.1/4-603656
Erläuterung:
Die emissionsbezogenen Schlüsselnummern für Pkw und Lkw sind nicht identisch. Insoweit ist bei Wohnmobilen darauf zu achten, ob ihnen eine emissionsbezogene Schlüsselnummer nach den Pkw (Wohnmobile mit einer zGM kleiner/gleich 2800 kg) - oder nach den Lkw-Bestimmungen (Wohnmobile mit einer zGM von mehr als 2800 kg) zugeteilt worden ist.
Ist in den alten Fahrzeugpapieren in der Schlüsselnummer zu 1 "Fahrzeug- und Aufbauart"
1605 xx bzw. bei den neuen Fz. Papieren in Feld 14.1 die 04 xx
eingetragen, ist die nachfolgende „xx“ emissionsbezogene Schlüsselnummer Pkw-bezogen.
Ist dagegen in den alten Fahrzeugpapieren in der Schlüsselnummer zu 1 "Fahrzeug- und Aufbauart"
2105 xx bzw. bei den neuen Fz. Papieren in Feld 14.1 die 06 xx
eingetragen, ist die nachfolgende „xx“ emissionsbezogene Schlüsselnummer Lkw-bezogen.
Demzufolge gilt für Wohnmobile mit Selbstzündungsmotor:
- „160571“ bzw. „0471“ mit der Klartextangabe „91/542/EWG;B“ = „rote Plakette“;
- „210571“ bzw. „0671“ mit der Klartextangabe „1999/96/EG;A,GKL:G1“ = „gelbe Plakette;
- „160551“ bzw. „0451“ mit der Klartextangabe „98/69/EG III;A“ = „gelbe Plakette; ebenso
- „210554“ bzw. „0654“ mit der Klartextangabe „98/69/EG III;A“ = „gelbe Plakette; dagegen
- „210551“ bzw. „0651“ mit der Klartextangabe „93/59/III,GKL:G1“ keine Plakette;
- „160535“ bzw. „0435“ mit der Klartextangabe „SCHADSTOFFARM EURO2;5L“ = „rote P.“;
- „210535“ bzw. „0635“ mit der Klartextangabe „98/69/EG I;B“ = „grüne Plakette“ ebenso
- „160565“ bzw. „0465“ mit der Klartextangabe „98/69/EG I;B“ = „grüne Plakette“.
Fazit: Wohnmobile, die die gleichen Abgasanforderungen einhalten, werden auch nach der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 BGBl. I S. 3197) gleich behandelt.
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
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- Orlanima
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Hallo,
Danke für die Antworten.
Ja, unser Womo wurde nicht als PKW eingestuft.
Der Schadstoffschlüssel ist 0633, und im Klartext steht: 96/69/EGI.
Aber seis drum, ich sehe und habe auch vorher schon vermutet: es ist eine ziemlich willkürliche Einstufung, die sich nicht unbedingt nach dem tatsächlichen Schadstoffausstoß richtet
Mal überlegen, ob sich ein Partikelfilter lohnt.
Danke für die Antworten.
Ja, unser Womo wurde nicht als PKW eingestuft.
Der Schadstoffschlüssel ist 0633, und im Klartext steht: 96/69/EGI.
Aber seis drum, ich sehe und habe auch vorher schon vermutet: es ist eine ziemlich willkürliche Einstufung, die sich nicht unbedingt nach dem tatsächlichen Schadstoffausstoß richtet
![Crying or Very sad :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Mal überlegen, ob sich ein Partikelfilter lohnt.
Gruß
Christl (Orlanima)
Christl (Orlanima)