Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Wohemobil Diebstahl

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Dakota
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Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Wohemobil Diebstahl

#1 Beitrag von Dakota » 3. Sep 2018, 09:15

Einem Wohnmobileigentümer, der den Zweitschlüssel in einem vermeintlich sicheren Versteck aufbewahrt, kann nicht in jedem Fall der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden, wenn das Fahrzeug mit Hilfe dieses Schlüssels gestohlen wird. Die (Kasko-)Versicherung zur Zahlung verpflichtet.

>>> hier, der LINK
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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Womotraum
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Re: Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Wohemobil Diebstahl

#2 Beitrag von Womotraum » 3. Sep 2018, 16:25

Siehste und Karl schüttelt immer verständnislos den Kopf wenn ich alle Schlüssel mitnehme. Einen nimmt er, den anderen ich.
Aber der Geschädigte hat ja sein Recht bekommen.
Liebe Grüße
Petra


Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können

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