Wichtige Neuerungen für Kraftfahrer im Jahr 2008

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Dakota
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Wichtige Neuerungen für Kraftfahrer im Jahr 2008

#1 Beitrag von Dakota » 23. Jul 2008, 20:39

Wichtige Neuerungen für Kraftfahrer im Jahr 2008

Neuerungen 2008



Das Jahr 2008 bringt zahlreiche Änderungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Wichtige Neuerungen sind bereits beschlossen oder noch im Gesetzgebungsverfahren.


* StVO-Novelle: Abholzung des Schilderwaldes Änderungen des
* Bußgeldkataloges
* Führerscheinmissbrauchsverordnung Neues
* Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
* Führerscheinprüfung am Computer Umweltzonen
* TÜV-Gebühren Kindersitze
* EU-weite Geldsanktionenvollstreckung EU-Initiative zur
* Verkehrssicherheit / Neue EU-Richtlinie
* Wegfall der Grenzkontrollen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten
* Österreich: Telefonieren am Steuer
* Österreich: Wegfall der Lichtpflicht am Tage Österreich: Winterreifen- und Schneekettenpflicht
* Schweiz: Selbstbehalt entfällt Schweiz:
* Straßenverkehrskontrollverordnung
* Auto-Ersatzteile: Designschutz Fluggastrechte
* Flug-Ticket-Verkauf im Internet Kfz-Zulassung - Elektronische
* Versicherungsbestätigung






StVO-Novelle: Abholzung des Schilderwaldes


Mit einem umfangreichen Entwurf zur StVO-Novellierung will das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) den "Schilderwald abholzen". Weitere Schwerpunkte des Verordnungsentwurfes sind u. a. die Straffung und Vereinfachung der Radverkehrsvorschriften sowie die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Nutzung von Inline-Skates. Mit einem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist nicht vor Ende 2008 zu rechnen.


Änderungen des Bußgeldkataloges


Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder hat ein Konzept zur Reform des Bußgeldkataloges erarbeitet. Vorrangiges Ziel der Änderung ist es, höhere Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenfahrten aussprechen zu können. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes war bereits zum 1.5.2006 erhöht worden.
In diesem Zusammenhang wird es im Laufe von 2008 zu einer Verdoppelung des gesetzlichen Höchstrahmens für Ordnungswidrigkeiten auf € 2.000,--, für Alkohol- und Drogenverstöße auf € 3.000 kommen. Mit einer Erhöhung der Regelsätze bei Bußgeldern ist erst Anfang 2009 zu rechnen.


Führerscheinmissbrauchsverordnung


Ziel dieser Verordnung ist es den missbräuchlichen Erwerb von Führerscheinen im EU-Ausland durch eine Änderung des § 28 Abs. 4 FeV zu verhindern. Die Führerscheinmissbrauchsverordnung soll voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten.

Neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG)


Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) gilt ab dem 1.1.2008. Es regelt u.a. den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Neu: Ging der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bisher oftmals leer aus, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, wird das in Zukunft nicht mehr so laufen. Künftig kommt es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend muss er zahlen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Ausnahme: Schäden durch Alkohol und Drogen oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers beim Autodiebstahl.

Führerscheinprüfung am Computer


Berlin und Brandenburg planen für 2008 die Umstellung der theoretische Führerscheinprüfung von Papierform auf eine Prüfung am Computer; die anderen Bundesländer werden 2009 folgen.
Voraussetzung dafür ist die Ausrüstung aller 665 Technischen Prüfstellen in Deutschland mit entsprechenden Computern. Der damit verbundene erhöhte Aufwand führt zu einer Erhöhung der Gebühren für die theoretische Prüfung um € 8,70.

Umweltzonen

Vor sieben Jahren hat die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität erlassen, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Um Fahrverbote aussprechen zu können, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung). Am 1. März 2007 trat diese in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Zum 1.1.2008 werden die ersten Umweltzonen ausgewiesen.

TÜV-Gebühren


Voraussichtlich Anfang 2008 sollen der Gebührenrahmen für die Pflichtuntersuchungen um durchschnittlich 6,5% angehoben werden. Die Gebühr für eine Hauptuntersuchung von Kfz bis 3,5 t kann sich um 1,70 Euro bis 4,60 Euro erhöhen, für Krafträder um 0,40 Euro bis 3,70 Euro. Die Abgasuntersuchung kann bis zu 2,00 Euro teurer werden.

Kindersitze

Kindersitze ohne die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 dürfen ab dem 8.April 2008 nicht mehr verwendet werden. Vorsicht bei Kindersitzen aus der Zeit vor September 1995.

EU-weite Geldsanktionenvollstreckung


Voraussichtlich erst Anfang 2009 wird der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen umgesetzt. Damit werden künftig nicht bezahlte Bußgeldbescheide aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland eingetrieben, also vollstreckt.


EU-Initiative zur Verkehrssicherheit / Neue EU-Richtlinie


Das bis zum Jahr 2010 von der EU-Kommission angepeilte Ziel der Halbierung der Verkehrsopferzahlen in den Mitgliedstaaten wird nach derzeitigem Stand wohl nicht erreicht werden. Aus diesem Grund wird die Kommission voraussichtlich im Februar oder April 2008 eine Richtlinie veröffentlichen, die weitere Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels enthält. Im Vorfeld dieser Initiative plante die Kommission eine Verschärfung der Verkehrsüberwachung und eine bessere, auch grenzüberschreitende Durchsetzung der Ahndung von Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstößen gegen die Gurtpflicht. Wie weit diese Planungen auch letztendlich in der neuen Richtlinie berücksichtigt werden, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.


Wegfall der Grenzkontrollen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten


Ab 21. Dezember fallen die Grenzkontrollen zu den neuen EU-Staaten weg. Die europäischen Innenminister müssen die Entscheidung noch bei ihrem Treffen am 8. November in Brüssel absegnen. Dies gilt aber als Formsache. Die neuen Regeln gelten auch für Ungarn, die Slowakei, Slowenien, die drei Baltenstaaten und Malta. Zypern will auf eigenen Wunsch erst später beitreten. Die neuen EU-Staaten erfüllten die "nötigen Voraussetzungen" zum Beitritt zum so genannten Schengen-Raum, heißt es in dem Text, auf den sich die EU-Vertreter einigten. Damit können die Kontrollen für Pkw- und Zugreisende sowie in Häfen oder auf Schiffen zum 21. Dezember fallen. Die an Flughäfen folgen zum 30. März des kommenden Jahres.


Österreich: Telefonieren am Steuer


Seit 1. Januar 2008 wird die Geldbuße für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung von 25 Euro auf 50 Euro erhöht.


Österreich: Wegfall der Lichtpflicht am Tage


Seit 1. Januar 2008 entfällt die Verpflichtung, tagsüber mit dem Abblend- oder Tagfahrlicht zu fahren. Fahrlichtschaltungen, die Abblendlicht oder Tagfahrlicht automatisch mit der Zündung aufdrehen, bleiben auch nach dem Aus für Licht am Tag erlaubt.


Österreich: Winterreifen- und Schneekettenpflicht


Winterreifen

Seit 01.01.2008 gilt die Winterreifenpflicht. Die neue Vorschrift beinhaltet aber keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schneematsch, auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Die Winterreifen müssen im Bedarfsfall an allen Rädern angebracht sein; an Stelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Reifen, die für die Verwendung als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder

mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen (§ 4 Abs. 4 KDV), sonst gelten Sie nicht als Winterreifen. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ kommen als Winterreifen in Betracht, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.

Diese Verpflichtung gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Anhänger fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht.
Bei Durchfahrverboten mit dem Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ darf nur weitergefahren werden, wenn entweder Schneeketten oder Winterreifen aufgezogen sind.
Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker gilt diese Verpflichtung vom 01.11. bis 15.3. des Folgejahres.

Schneeketten

Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.

Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden.

Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern (gemäß Empfehlung des Fahrzeug-Herstellers) Ketten aufgezogen werden.

Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten unmöglich ist sowie Autobusse im Linienverkehr.


Schweiz: Selbstbehalt entfällt


Eine Änderung soll die Verkehrsversicherungsverordnung erfahren: Bisher erhob der Nationale Garantiefonds bei Schäden, die durch unbekannte Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder verursacht wurden - also etwa bei Fahrerflucht - in jedem Fall einen Selbstbehalt von 1000 Franken. Künftig soll dieser Selbstbehalt entfallen, wenn beim Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch ein erheblicher Personenschaden entsteht.


Schweiz: Straßenverkehrskontrollverordnung


Am 1. Januar 2008 tritt die Straßenverkehrskontrollverordnung in Kraft. In dieser neuen Verordnung werden die bisher in anderen Verordnungen verstreuten Bestimmungen betreffend Verkehrskontrollen und die damit zusammenhängenden Meldungen und Maßnahmen in einem Erlass zusammengefasst (z.B. Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgutkontrollen, Kontrolle des technischen Zustands des Kfz). Dies bedeutet für die Behörden wie auch für die Betroffenen eine Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit (Einzelheiten sind noch nicht bekannt).


Auto-Ersatzteile: Designschutz


Der Rechtsausschuss der EU will den Weg für denn freien Wettbewerb auf dem Markt der sichtbaren Kfz-Ersatzteile frei machen. Der Ausschuss empfiehlt dem Parlament, beim Designschutz der Hersteller mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren eine sog. Reparaturklausel aufzunehmen. Eine solche Klausel würde es freien Herstellern ermöglichen, Karosserieteile günstig zu produzieren und anzubieten.
Im Ministerrat wird im ersten Halbjahr 2008 über den neuen Kompromissvorschlag diskutiert werden.


Fluggastrechte


Das Ergebnis der Nachbesserung zur Verordnung Nr. 261/2004 soll Anfang 2008 vorgelegt werden.

Flug-Ticket-Verkauf im Internet


Vom 24. bis 28.9.2007 hat die EU-Kommission zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in der EU im Rahmen der Behörden-Kooperation (EU-Verordnung EG/2006/2004) einen Internet Sweep lanciert um die Vertrauenswürdigkeit von Anbietern von billigen Flugtickets zu überprüfen. Die Erhebungen ergaben, dass über die Hälfte aller Websites Unregel­mäßigkeiten aufwiesen; dies galt insbesondere hinsichtlich

der Preisangaben

der Vertragsbedingungen

der Verständlichkeit der übrigen Konditionen.

Den betroffenen Fluggesellschaften wurde eine Frist von vier Monaten gesetzt (Ende ca. Mitte März 2008) um den Missstand zu beheben. Anderenfalls werden die Namen der Unternehmen im Internet veröffentlicht.

Kfz-Zulassung - Elektronische Versicherungsbestätigung


Wer sein Fahrzeug ab dem 1. März 2008 zulässt, wird von seiner Versicherung nicht mehr die bekannte „Doppelkarte" erhalten. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass ab dem 1. März 2008 der Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsstellen vollständig elektronisch abgewickelt werden soll.

Quelle: www.ADAC.de
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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