Ein Mann aus dem Saarland wollte ganz clever sein: Er warnte Autofahrer mit seinem Schild vor einer Radarfalle. Die Polizei drohte ihm deshalb eine Strafe an. Nun fertigte er ein neues Schild an. Aufschrift: "Ich bin für Radarkontrollen." Dabei schrieb er das Wort "Radar" so groß, dass Autofahrer aus der Distanz nur dieses eine Wort erkennen konnten. Konsequenz: Das Verwenden des Schildes wurde verboten - und für jede Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 500,- Euro angedroht. Begründung: Er behindert die Polizei bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
Verwaltungsgericht Saarlouis, AZ: 6 F 6/04-2/04
500,- Euro Strafe für Warnung vor Tempokontrolle
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