Eins auf die Nase

Antworten
Nachricht
Autor
Fee on Tour
Gründungsmitglied
Beiträge: 2116
Registriert: 2. Jul 2006, 16:17
Wohnort: wo Hessen am schönsten ist
Kontaktdaten:

Eins auf die Nase

#1 Beitrag von Fee on Tour » 18. Jul 2006, 22:07

Ein Hausbesitzer forderte Schadensersatz für eine beschädigte Sonnenmarkise. Diese war eines Morgens automatisch ausgefahren und dabei an den Alkoven eines geparkten Campingfahrzeugs gestoßen. Der Camper hatte tags zuvor einen Hausbewohner um Parkerlaubnis gebeten. Die gegen den Fahrzeugführer gerichtet Klage des Hausbesitzer wurde vom OLG Karlsruhe (Az. 1 U 247/04) mit Urteil vom 29.06.2005 abgewiesen. Dem Gericht zufolge hatte der Camper nicht fahrlässig gehandelt. Es hatte keinen Warnhinweis auf die Ausfahrautomatik der Markise am Haus gegeben; zudem habe er eine Parkerlaubnis erhalten. Auch sei dem Schaden nicht "beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs" eingetreten, Was zu einer Haftung nach § 18 Straßenverkehrsgesetz geführt hätte. Mit dem ordnungsgemäßen Abstellen des Wohnmobils auf einem Privatgrundstück habe "der Betrieb des Kraftfahrzeugs" geendet, und es sei keine KFZ-spezifische Betriebsgefahr mehr von ihm ausgegangen.
Liebe Grüße

Fee
Bild

Antworten