Ein teurer Einkauf
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Ein teurer Einkauf
Auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in Polen hatte eine Familie ihr Wohnmobil samt zwei Kinder bei offener Seitentür zurückgelasse; zudem hatte der Zündschlüssel auf einem der hinteren Sitze gelegen. Nach dem Einkauf war das Fahrzeug weg (nicht dagegen die Kinder). Das Sorglose Verhalten des Wohnmobilbesitzers hatte die Kaskoversicherung als grob fahrlässig eingestuft; auch das OLG Hamburg (Az. 14 U 163/04) hat dies so gesehen und die geforderte Entschädigungsleistung abgesprochen.