Italien: Verkehrsverstöße werden teurer

Antworten
Nachricht
Autor
Forenleitung

Italien: Verkehrsverstöße werden teurer

#1 Beitrag von Forenleitung » 19. Aug 2010, 20:12

Verkehrsverstöße in Italien werden teurer

Noch während der Feriensaison sind in Italien die Sanktionen für Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss verschärft worden.


Ziel ist die Reduzierung der Unfallzahlen und der Kampf gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch. Bereits zum 1. August wurden weitere Neuregelungen vorgenommen. Die Änderungen im Einzelnen:


Höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen

um bis zu 10 km/h: 38 – 155 Euro
um 11 bis 40 km/h: 155 – 624 Euro
über 40 km/h: 500 – 2000 Euro (bisher 389 Euro bis 1559 Euro)
über 60 km/h: 779 – 3119 Euro fällig (bisher ab 500 Euro)

Promillegrenzen und Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss

Die Promillegrenze liegt zwar weiterhin bei 0,5, allerdings gilt für Berufskraftfahrer und Personen, die noch nicht 21 Jahre alt oder noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Berufskraftfahrer müssen sich einem Drogentest unterziehen, wenn die Fahrerlaubnis erneuert werden soll. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind folgende Sanktionen vorgesehen:


Bei 0,5 bis 0,79 Promille: Geldbußen zwischen 500 und 2000 Euro und Fahrverbot zwischen drei und sechs Monaten.
Bei 0,8 bis 1,49 Promille: Geldstrafen zwischen 800 und 3200 Euro und Fahrverbot zwischen sechs Monaten und einem Jahr.
Bei mehr als 1,5 Promille: Geldstrafen zwischen 1500 und 6000 Euro.

In bestimmten Fällen kann eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr verhängt werden. Zudem wird ein Fahrverbot von einem bis zu zwei Jahren verhängt. Eine Konfiszierung und Zwangsversteigerung des Kfz wird angeordnet – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist Eigentum des Fahrers. Die Regelung gilt auch für Eigentümer von in Deutschland zugelassenen Kfz. Auch Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis kann das Fahren in Italien untersagt werden.

Laufenlassen von Motoren

Das Laufenlassen des Motors im Stehen, d. h. rein zum Zweck der Kühlung des Autos (Klimaanlage), ist verboten. Es drohen Geldbußen zwischen 200 und 400 Euro.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Tierschaden

Bei einem Unfall mit einem Tier muss der Unfallbeteiligte unverzüglich anhalten und Hilfe leisten bzw. Hilfe herbeirufen. Verstöße werden mit Geldstrafen zwischen 389 und 1559 Euro geahndet.

Verhalten gegenüber Fußgängern

Kraftfahrer müssen immer Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die an Fußgängerüberwegen oder auch sonst die Fahrbahn überqueren wollen, und anhalten. Ebenso muss bei einem Abbiegevorgang angehalten werden, wenn Fußgänger in derselben Richtung, also parallel zur Fahrtrichtung, die Fahrbahn überqueren wollen. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 150 und 599 Euro geahndet.

Fahrradfahrer

Radfahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang eine Warnweste nach EU-Standard tragen. Dasselbe gilt in Tunnels. Für Fahrradfahrer unter 14 Jahren besteht Helmpflicht. Es droht eine Geldbuße zwischen 23 und 92 Euro.

Bezahlung von Bußgeldern

Bei Bußgeldbeträgen ab 200 Euro ist künftig Ratenzahlung (100 Euro/Monat) möglich, wenn das Jahreseinkommen des Betroffenen 10.628,16 Euro (+ 1032,91 Euro für jedes weitere Familienmitglied) nicht übersteigt. Maximal können zwölf Raten bei Geldbußen bis 2000 Euro, 24 Raten bei Bußen bis 5000 Euro und 60 Raten bei Bußen über 5000 Euro gewährt werden.

Führerscheinneulinge

In den ersten drei Jahren darf ein Führerscheininhaber der Klasse B auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstraßen maximal 90 km/h fahren. Da es sich hierbei um eine Verhaltensvorschrift handelt, ist sie auch von ausländischen Fahranfängern bei Fahrten in Italien zu beachten. Italienische Fahranfänger dürfen darüber hinaus in diesem Zeitraum nur Kfz mit einer Leistung bis maximal 55 kw fahren.

Punktesystem

Alle Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse unterliegen ab sofort wegen in Italien begangener Zuwiderhandlungen dem dortigen Punktesystem (bisher galt dies nur, wenn im Wohnsitzstaat selbst kein Punktesystem bestand). Jeder Fahrerlaubnisinhaber besitzt ein Guthaben von 20 Punkten, wobei je Verkehrsverstoß ein Abzug von einem bis zu zehn Punkten erfolgt und bei Aufbrauchen des Guthabens eine Führerscheinmaßnahme verhängt wird. Der Verlust der gesamten 20 Zähler innerhalb eines Jahres hat ein zweijähriges Fahrverbot in Italien zur Folge; der Verlust von 20 Punkten innerhalb von zwei Jahren dagegen ein einjähriges Fahrverbot. Ein Übertrag italienischer Punkte in das Flensburger Verkehrszentralregister ist nicht möglich.

Antworten