Am 01.03 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft

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Dakota
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Am 01.03 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft

#1 Beitrag von Dakota » 16. Dez 2006, 22:38

Am 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft - und das Auto bekommt nach den Plaketten für TÜV und AU eine dritte Plakette, diesmal für die Frontscheibe. Nein, es ist glücklicherweise nicht das berühmt-berüchtigte ‘Maut-Pickerl‘, das Urlauber von ihrer Österreich-Reise kennen, sondern die Einordnung des Fahrzeugs nach Schadstoff-Gruppen, aber umsonst ist diese Plakette auch nicht: Im Gespräch ist eine Gebühr zwischen fünf und zehn Euro.

Grund der ganzen Aktion ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG, in der bestimmte Schadstoff-Grenzwerte festgelegt sind. Bei Feinstaub beträgt er 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr, im Jahresdurchschnitt dürfen 40 Mikrogramm nicht überschritten werden. Es ist allgemein bekannt, daß diese Werte in der Vergangenheit insbesondere in Städten und Ballungsgebieten nicht eingehalten werden konnten. Mit der bundeseinheitlichen Kennzeichnungs-Regelung besteht für die einzelnen Bundesländer und ihre Kommunen nun die Möglichkeit, Straßen oder sogar Ortsteile für Fahrzeuge zu sperren, die nicht die Partikel-Emissionen einhalten, die zum Befahren berechtigen.

Keine Plakette bekommen PKW und LKW, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Benziner ohne Katalysator und Diesel, die in den Fahrzeug-Papieren als Euro 1 oder schlechter eingestuft sind.

Bei Diesel-Modellen mit Euro 2 (PKW) bzw. Euro II (LKW) wird die rote Plakette mit der Schadstoffgruppe 2 ausgegeben.

Gelb mit der Schadstoffgruppe 3 bekommen alle Diesel-PKW mit der Einstufung Euro 3/Euro II (und Euro 4*) und LKW mit Euro III.

Grünes Licht im wahrsten Sinne des Wortes erhalten die Fahrzeuge, die in Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden. Dazu zählen alle Benziner mit Katalysator, also Euro 1 bis Euro 4, Diesel-PKW mit Euro 4* und LKW mit Euro IV, V und EEV.


Diese Plaketten werden von den Zulassungsstellen, Technischen Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, GTU usw.) und von allen Werkstätten ausgegeben, die AU-Untersuchungen durchführen und bescheinigen können. Das jeweilige Fahrzeug-Kennzeichen wird im dafür vorgesehenen Feld der Plakette von den genannten Stellen mit einem lichtechten Stift eingetragen und innen an der Windschutzscheibe so angebracht, daß sie sich beim Ablösen selbst zerstört.

In der Praxis wird es wohl so aussehen, daß Autos mit der grünen Plakette generell nicht unter ein Fahrverbot fallen, für die Fahrzeuge mit andersfarbigen Plaketten wird es Abstufungen geben, ob und wo sie freie Fahrt haben. Die Autos, die keine Plakette haben, also unter die Schadstoffgruppe 1 fallen, werden auf jeden Fall von den gesperrten Straßen verbannt werden. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Einstufung zwar die Kriterien der Gruppe 2, 3, oder 4 erfüllen, aber ohne Plakette unterwegs sind. Ergo: Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, die Plakette zu kaufen, aber jeder, der auf Dauer freie (oder eingeschränkt freie) Fahrt haben will, muß sich solch einen Aufkleber zulegen.

Allerdings gibt es Ausnahmen wie alle zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Autos, in denen Schwerbehinderte gefahren werden oder selbst fahren, wenn in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis die Merkzeichen ‘aG‘, ‘H‘ oder ‘Bl‘ eingetragen sind. Auch Arzt- und Krankenwagen sind ebenso ausgenommen wie die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär, fallen also nicht unter das Fahrverbot.

Wie erwähnt, wird das Fahrverbot bzw. die Straßensperrung von den Behörden angeordnet. Wir wären nicht in Deutschland, wenn die entsprechenden Schilder dafür nicht schon in der Schublade parat liegen würden. Den Beginn der Straßen- oder Gebietssperrung zeigt das linke Zeichen an, das Ende das rechte.

Diese Schilder allein besagen im Prinzip eine generelle Sperrung für den gesamten Straßenverkehr bis auf die erwähnten Ausnahmen. Um nun abzustufen, werden am Schildermast Zusatzzeichen angebracht, die signalisieren, welche Schadstoffklasse(n) nicht vom Durchfahr-Verbot betroffen sind wie hier als Beispiel zu sehen ist. Es ist davon auszugehen, daß diese kombinierten Verkehrszeichen nicht nur sporadisch aufgestellt werden, sondern eine solche Sperrung von Dauer ist.

Es kann also durchaus Sinn machen, sein Fahrzeug nachzurüsten, um eine bessere Schadstoffgruppen-Einstufung zu erreichen. Bei Benzinern, die keinen Kat oder nur einen ungeregelten an Bord haben, würde die Umrüstung auf einen geregelten Kat sogar für die Gruppe 4 reichen. Bei Dieseln ist die Sache diffiziler: Mit einem Nachrüstkat kann bei älteren Diesel-Modellen die rote Plakette erreicht werden, wer einen Selbstzünder hat, der in Euro 3 bzw. Euro 4* eingestuft ist, muß einen Partikelfilter nachrüsten lassen, um den grünen Aufkleber zu bekommen. Allerdings muß man in jedem Fall einige hundert Euro für Umbau oder Nachrüstung einplanen. Dem gegenüber können Einsparungen bei der Kfz.-Steuer stehen und eben die Begrenzung oder Aufhebung der Fahrverbote.

Nicht für alle Fahrzeuge gibt es Nachrüstsätze. Welche Modelle dafür in frage kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie für Ihren Opel bei uns, für andere Marken bei den Vertragshändlern dieser Automobil-Hersteller/Importeure oder denjenigen Kfz.-Werkstätten, die derartige Umbauten anbieten bzw. sich sogar darauf spezialisiert haben. Übrigens: Die Plaketten sind voraussichtlich ab Anfang/Mitte Dezember 2006 bei uns erhältlich.



*Diesel-Besitzer mit der Fahrzeug-Einstufung Euro 4 wird irritieren, dass einmal die grüne Plakette vergeben wird, ein anderes Mal nur, wenn ein Partikelfilter nachgerüstet wird. Der Grund dafür ist einfach: Beide Autos erfüllen die üblichen Kriterien für die Einhaltung des Schadstoff-Ausstoßes (z. B. CO²), die erforderlich sind, um die Norm von Euro 4 zu erfüllen, aber die meisten schaffen nicht die Hürde der Feinstaub-Minderung. Nur wenn diese Partikel-Grenzwerte eingehalten werden - entweder durch innermotorische Maßnahmen oder durch werkseitig eingebaute Rußfilter - die für die Einordnung in die Schadstoffgruppe 4 erforderlich sind, gibt‘ s die grüne Plakette. Die Zuordnung zu den vier Schadstoffgruppen nimmt das Bundesverkehrsministerium in einer speziellen Auflistung anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern vor (ersichtlich in den Kfz.-Papieren wie Kfz.-Schein und Zulassungs-Bescheinigung I).

Quelle: http://www.automatzke.de/Autonews/autonews.html
Zuletzt geändert von Dakota am 23. Jul 2008, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Klaus

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Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge

#2 Beitrag von Dakota » 2. Jan 2007, 12:59

Genaue Angaben zu der Plakettenvergabe, bzw. der Einstufung einzelner PKW-Schadstoffklassen findet ihr hier:

http://www.adac.de/images/24276_tcm8-169354.pdf

Wichtig:

**edit: neuer Link zur Komplett-Plaketten-Übersicht PKW & Wohnmobil**
Zuletzt geändert von Dakota am 3. Mär 2007, 19:44, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Klaus

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snoopy
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#3 Beitrag von snoopy » 3. Jan 2007, 13:35

Vergesst bitte nicht das hier nur PKW - Klassen aufgeführt sind, Mobile können anhand der hier veröffentlichten Tabelle nicht klassifiziert werden!
Das stimmt nur bedingt. Die LKW-EURO Klassen sind in der linken Spalte genannt. Lediglich die Schlüsselnummern beziehen sich auf PKW.
Die sich aus den LKW-Schlüsselnummern ergebenden EURO-Klassen wurde ja schon ausgiebig in Zusammenhang mit der Kfz-Steuer diskutiert. Wer sich nicht mehr sicher ist welche EURO-Klasse er hat, kann ja z.B. die Tabellen zur Steuer auf meiner Homepage nutzen.

Stephan

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#4 Beitrag von Dakota » 4. Jan 2007, 10:44

snoopy hat geschrieben: Die LKW-EURO Klassen sind in der linken Spalte genannt. Lediglich die Schlüsselnummern beziehen sich auf PKW.
....womit du natürlich Recht hast :idea:
Gruß Klaus

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#5 Beitrag von buerstnerhelmi » 7. Jan 2007, 01:26

Hier ist eine aktuelle Liste des TÜV - Nord mit den Schlüsselnummern für LKW = Wohnmobile.
Gruß Helmut
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#6 Beitrag von Dakota » 7. Jan 2007, 12:12

buerstnerhelmi hat geschrieben: .....Liste des TÜV - Nord mit den Schlüsselnummern für LKW = Wohnmobile.
Moin,

ich hoffe dass das so einfach von den plakettenausgebenden Stellen umgesetzt wird ! Ich habe hier gedanklich noch meine Probleme, befürchte das wir - als PKW ( Fahrzeugklasse M1 ) klassefiziert werden --> denn LKW ( Fahrzeugklasse M2, M3, N) sind wir ja defenitiv nicht :shock:

Das würde dann bei dem JTD (244) eine rote Plakette (trotz LKW-Schadstoffklasse Euro 3) bedeuten --> anstatt der gelben. Selbst die neuen DUC´s würden, obwohl LKW-Euro 4 wohl nicht besser weg kommen.......
Gruß Klaus

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Jonny
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#7 Beitrag von Jonny » 7. Jan 2007, 17:23

Hallo,

von einem Misthaufen in den nächsten :???:

Frage mich wohin wir dann noch fahren können, wird ja wohl eine flächendeckende Einführung in Europa werden :roll:
Gruß aus Lich

Jonny
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#8 Beitrag von buerstnerhelmi » 7. Jan 2007, 22:40

Moin.

Hab jetzt gerade mal den TÜV mit meinen Fahrzeugdaten angeschrieben.

Mal sehen, was die sagen.
Gruß Helmut
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#9 Beitrag von buerstnerhelmi » 8. Jan 2007, 13:21

Moin.

Lt. der allerneuesten Promobil, die heute bei mir im Briefkasten lag, gehören Wohnmobile in die Klasse M1.

Das würde heißen, das ein WoMo mit Schlüsselnummer 71, die rote Plakette bekommt, ein Transporter mit 71 aber die Gelbe . :?: :?: :?:

Ich bin nun gespannt auf die Antworten von ADAC und TÜV.
Gruß Helmut
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#10 Beitrag von macmu » 8. Jan 2007, 18:23

Hallo,
ich habe das anders gelesen in der Promobil: Womo über 3,5 to bis 5 to werden in M2 geführt mit Typkl 21 usw
Grüße auas DLG
Macmu

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#11 Beitrag von buerstnerhelmi » 8. Jan 2007, 18:42

Moin macmu.

Kannst Du mir erzählen, wo das stehen soll ?
Gruß Helmut
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#12 Beitrag von HB01 » 8. Jan 2007, 20:02

Moin, Moin

geht das Verwirrspiel schon wieder los, erst in der Steuer jetzt in der Schadstoffklasse :???:

Wenn ich die Tabellen richtig interpretiere, dann wäre ein Womo immer ein PKW - Klasse M1SA .... aber immer M1.

Ich würde sagen: schei.... drauf! Dann fahren wir halt in Gegenden in denen es (höchstwahrscheinlich) keine Umweltzonen geben wird, z.B. Nordeuropa (Land) und Alpenzone usw...... Ich muß mein Geld ja nicht im Ruhrpott, München, Stuttgart oder sonstwo ausgeben ;-)
Gruß Heinz & Familie

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#13 Beitrag von buerstnerhelmi » 8. Jan 2007, 20:29

Moin Heinz.

Lt. Aussage des TÜV Nord, die snoopy erhalten hat, wird ein WoMo mit Schlüsselnummer 71 mit einer gelben Plakette ausgerüstet, was wiederum LKW heißen würde. :roll:
Gruß Helmut
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#14 Beitrag von HB01 » 8. Jan 2007, 20:35

buerstnerhelmi hat geschrieben:Moin Heinz.

Lt. Aussage des TÜV Nord, die snoopy erhalten hat, wird ein WoMo mit Schlüsselnummer 71 mit einer gelben Plakette ausgerüstet, was wiederum LKW heißen würde. :roll:
Moin, Moin Helmut,

siehst du, es geht schon los ;-)


Laut der selbem TÜV Liste (Ausage) ist die Schlüsselnummer 71, bei Diesel KFZ der Klasse M1 : ROT

Und nun behauptet der selbe TÜV die 71 wäre GELB? Demnach müsse in unserer Zulassung eine Fahrzeugklasse M2 oder M3 vermerkt sein. Das ist aber nicht! Bei uns steht: So.KFZ Wohnmobil, M1. Das deckt sich auch mit der neuen EU-Klasseneinteilung für KFZs.

Und nu?

Das wird noch ein Spaß werden - da geht ich jede Wette ein :!gif
Gruß Heinz & Familie

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#15 Beitrag von snoopy » 8. Jan 2007, 20:46

Nur zur Klarstellung. Hier meine eMail auf die mir der TÜV mitgeteilt hat dass ich eine GELBE Plakette erhalten werde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer Infopost zur Umweltplakette haben sie eine Tabelle mit den den einzelnen Plaketten zuzuordnenden Schlüsselnummern, unterschieden nach Fahrzeugen M1 und Fahrzeugen M2, M3 und N veröffentlicht.

Ich fahre ein Wohnmobil Fiat Ducato (Diesel) mit Schlüsselnummer 71. Da Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M1SA sind, würde mein Fahrzeug entsprechend Ihrer Tabelle in Schadstoffgruppe 2 fallen. Da meines Wissens das Chassis aber nach LKW-Verfahren eingestuft ist und dort die EURO 3 erfüllt würde es entsprechend der LKW-Einstufung die Schadstoffgruppe 3 erreichen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche Schadstoffgruppe nun die tatsächlich zu berücksichtigende ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen


Ich vermute derzeit, dass die Unklarheit bzgl. der Wohnmobile nicht aus der Verordnung sonder aus der Umsetzung der Verordnung in Tabellen durch TÜV, ADAC und Promobil resultieren. Die Verordnung selbst enthält keine Schlüsselnummern sondern nur Verweise auf Richtlinien (vgl. §6 Abs.3 der VO).

Stephan

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