Seit 2005 dürfen SUV/ schwere Geländewagen über 2.8 to zul. GG nicht mehr nach dem LKW-Steuertarif versteuert werden.
Da es bisher keine einheitliche juristisch verbindliche Regelung gab haben einzelne Finanzgerichte entschieden diese KFZ nach EU-Richtlinie weiterhin steuerrechtlich weiterhin als LKW zu behandeln.
Der BFH nun ein Grundsatzurteil gefällt und diese Entscheidungen aufgehoben. Laut BFH ist in Deutschland nur die Besteuerung als PKW für diese Geländewagen/SUV rechtmäßig.
BFH, AZ 9 Sa 711/05
Demnach steht eine Typklassifizierung nach EU-Richtline nicht im kausalem Zusammenhang mit dem Steuerrecht.
Kein Steuerprivileg für SUV / Geländewagen über 2.8 to
- Dakota
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Kein Steuerprivileg für SUV / Geländewagen über 2.8 to
Gruß Klaus
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