Womo-Steuer: Bei Nachzahlung Widerspruch !

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HB01
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Womo-Steuer: Bei Nachzahlung Widerspruch !

#1 Beitrag von HB01 » 8. Mai 2007, 22:11

Moin Moin,

beim ADAC steht das man unbedingt Widerspruch gegen die Nachzahlung der Steuer (für 2006) einlegen soll.

Infos: HIER
Gruß Heinz & Familie

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#2 Beitrag von Mobilist » 9. Mai 2007, 06:17

Hallo Heinz,

ich lege grundsätzlich bei jedem Steuerbescheid Widerspruch ein. Kommt aus der Zeit als ich das noch von einem Steuerberater habe erledigen lassen. Gesetze ändern sich und manchmal bekommt man Nachzahlungen, leider sehr sehr selten.
Liebe Grüße von den

Mobilisten Peter & Ute

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Dakota
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#3 Beitrag von Dakota » 9. Mai 2007, 20:06

Moin,

sicher kann man Widerspruch einlegen, nur ob es letztendlich eine Verbesserung (Nichtnachzahlung) oder eine Verschlimmerung (noch höhere Nachzahlung) nach sich zieht......

Fakt ist das dass KFZ-Steuergesetzt zum 01.05.2005 geändert wurde. Fakt ist das zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage zur Berechnung der KFZ-Steuer für Mobile auf Gewichtsbasis erlosch. Fakt ist das Mobile, nach Gesetz, ab diesem Zeitpunkt hätten nach Hubraum & Schadstoffklasse berechnet werden müssen. Fakt ist das die FAs ihre berechtigten Forderungen, aus der Gesetzesänderung zum 01.05.2005, uns gegenüber ausgesetzt haben.

Fakt ist auch das wir seit 11/2006 eine rechtliche Grundlage, Abänderung des bestehenden Gesetzes, für Mobile haben. Verbunden mit einer Nachberechnungszeit ab 01.01.2006.

Nun kann man dagegen angehen, in der Hoffnung das diese Nachberechnungszeit juristisch "gekippt" wird. Hier sieht aber auch der ADAC m.E. wenig Chancen, denn er schreibt schon "dass dieses sich über einen längeren Zeitraum, möglicherweise über mehrere Finanzgerichtsinstanzen, hinziehen wird"

Aber was passiert wenn die Nachforderungszeit wirklich "gekippt" wird? Nach dem Gesetz sind wir seit 01.05.2005 steuerrechtlich als PKW zu behandeln. So kann es zu deutlich höheren Nachforderungen der FA kommen, zumindest für die meisten von uns.......

Ich denke hier laufen wir Gefahr "schlafende Hunde" zu wecken.
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

Spirit
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#4 Beitrag von Spirit » 10. Mai 2007, 19:39

Hi,

ich lege einen Widerspruch ein wenn die Nachforderung kommt. Selbst wenn das was du, @Dakota, schreibst eintritt: zahlen müßte ich. Nur wenn die Steuer unrechtmäßig ist bekommt nur Geld zurück der Widerspruch eingelegt hatte.
MfG
Cay-Jörg
:of8:

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#5 Beitrag von Mobilist » 11. Mai 2007, 19:48

Widerspruch schadet sicherlich nicht!

Nur wie begründen? Gibt es da Musterschreiben?
Liebe Grüße von den

Mobilisten Peter & Ute

rudirund32
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Einspruch gegen Steuerbescheid.

#6 Beitrag von rudirund32 » 6. Jul 2007, 14:34

Guten Tag allerseits

Auf meinen Einspruch erhielt ich vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben in dem die Gesetzeslage erklährt wurde. Zum Schluss dan folgendes Zitat :
Aus dem dargelegten Gründen kann Ihr Einspruch keinen Erfolg haben.Auf die Möglichkeit der Einspruchrücknahme weise ich hin.Hierzu können Sie die beiliegende Erklährung benutzen. Ich bitte um Ihre Antwort bis spätestens 19.07.2007

Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Zurückziehen oder laufen lassen Ich hoffe auf einen guten Rat.
Gruß Rudirund32

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#7 Beitrag von HB01 » 6. Jul 2007, 17:38

Moin Moin Rudi,

auf jeden Fall laufen lassen und NICHT zurücknehmen. Wenn es wider erwarten doch postiv für uns ausgeht hast du ansonsten keinen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuern.
Gruß Heinz & Familie

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#8 Beitrag von Dakota » 6. Jul 2007, 19:12

Moin,

auch wir haben heute unseren "Widerspruchsbescheid" bekommen.

Ich hatte aber nicht (nur) die gesetzliche Situation bemängelt sondern auch falsche Angaben -> seit 01.01.2006: Änderung des zul. GG, Umstellung auf Saisonzulassung (3-11), weitere Änderung des zul. GG. und noch eine Änderung der Saisonzeichten (4-10) ;-)

....Das hat unseren FA-Beamten verwirrt :irre:

Nun hat er alles neuberechnet, wieder falsch -> aber zu unserem Vorteil :taetschel: und ist auf den Widerspruchteil bezüglich der Steuerneureglung für M1 SA-KFZ (Wohnmobile) mit folgenden Worten eingegangen:

" Bitte teilen Sie mir für spätere Erstattungen Ihre Bankverbindung schriftlich mit " :finger1:

Dieser FA-Beamte glaubt anscheinend nicht an einen Bestand der z.Z. gültigen Steuerregelung :shock:
Gruß Klaus

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rudirund32
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#9 Beitrag von rudirund32 » 7. Jul 2007, 11:18

Hallo Heinz ebenfalls Moin Moin

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort , ich werde meinen Widerspruch aufrecht erhalten .
Gruß rudirund32

Nixus
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#10 Beitrag von Nixus » 7. Jul 2007, 11:32

Ich hoffe auch, dass die Sache noch gekippt wird. Den Bescheid über 650€ haben wir jetzt auch bekommen. Da wollen die doch tatsächlich noch kurz vorm Urlaub unsere "Teuros" haben. Wir haben jetzt erst einmal eine Ratenzahlung beantragt und den Einspruch schicken wir dann in der nächsten Woche hinterher.
Gruß Peter und Gitte

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frigo

#11 Beitrag von frigo » 7. Jul 2007, 23:56

Hallo an Alle,

ich durfte auch Nachzahlen, vorab hatte ich aber schriftlich Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass der ADAC derzeit die rechtliche Situation prüft und ich mich im Falle einer eventuellen Klage seitens des ADAC als Nebenkläger anhängen werde. Dann bekam ich auch einen Brief zurück, in dem die Aussichtslosigkeit meines Anliegen vorgebracht wurde, verbunden mit der Frage, ob ich meinen Einpruch aufrechterhalten möchte. Ich schrieb einfach zurück, dass der Einspruch erhalten bleibt.
Wahrscheinlich vergammel ich jetzt dort als Karteileiche, mir egal ! Hauptsache ich kann im Fall der Fälle auf etwas zurückgreifen. Bezahlt hatte ich dann mit folgendem Text (ewig langer Text, geht aber gut beim Online - Banking):
Zahlung erfolgt nur Vorläufig unter Zwang und mit Bezug auf bestehenden Einspruch. Eine mögliche spätere Rückforderung behalte ich mir vor.

Viele Grüße Sönke

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