Recht auf Wandlung

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gartenschläfer
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Recht auf Wandlung

#1 Beitrag von gartenschläfer » 4. Jul 2007, 15:36

Hallo, weiss jemand von euch, wie es mit "Recht auf Wandlung" bei Wohnmobilen aussieht? Mein Fahrzeug ist 4 Wochen alt und hatte beim Schadenseintritt gestern 1500 km auf dem Tacho. Bei Pkw wäre also die km-Grenze überschritten, aber ist es beim Wohnmobil vielleicht anders?
Die gegnerische Versicherung hat sich schon gemeldet, sie übernimmt den Schaden, aber es wird noch das Gutachten vom Sachverständigen abgewartet.
Empfiehlt es sich, für die Angelegenheit einen Anwalt einzuschalten?
Grüsse aus dem Schwarzwald
Gartenschläfer :sad:

Mobby
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#2 Beitrag von Mobby » 4. Jul 2007, 17:19

Hallo Gartenschläfer,
bei einem größeren Schaden ist es immer ratsam, einen
Anwalt einzuschalten. Wenn die gegnerische Versicherung
auch schon Zahlungswilligkeit signalisiert hat, kann ein Anwalt
doch die Sache besser überschauen. Aber es sollte ein Anwalt
mit Schwerpunkt Verkehrsrecht sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Recklinghausen
Paul

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Dakota
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#3 Beitrag von Dakota » 4. Jul 2007, 19:10

Moin,

m.W. ist "Wandlung" wenn du dein gekauftes Gut, aufgrund erheblicher, nicht behebbarer Sachmängel, an deinen Verkäufer, Zug um Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises, zurückgibst.....

Anrecht darauf das die gegnerische Versicherung dir einen Neuwagen vor die Tür stellt hast du nur wenn die Rep.-Kosten den Anschaffungspreis übersteigen. Ansosnsten wird die Schadenbehebung gezahlt plus Wertverlußt. Meistes wird bei so neuen Fahrzeugen die 80% Regel angesetzt....

Aber, nimm dir einen Rechtsanwalt.... der sich damit auskennt ;-)
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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gwaihir
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#4 Beitrag von gwaihir » 7. Jul 2007, 22:10

Dakota hat geschrieben: m.W. ist "Wandlung" wenn du dein gekauftes Gut, aufgrund erheblicher, nicht behebbarer Sachmängel, an deinen Verkäufer, Zug um Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises, zurückgibst.....
Hi Gartenschläfer, so kenn ich das auch.
Warum sollte Dein Händler Dein Womo zurücknehmen, weil es ein Dritter Dir zertrümmert hat.
Also mit Wandlung geht da meines Wissens nix.
Du wirst Dich schon mit der gegenerischen Versicherung rumschlagen müssen.

Schalte doch einfach Deinen Rechtsschutz ein und nimm dir einen guten Anwalt.

Gruss,
Gwaihir
:)

gartenschläfer
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#5 Beitrag von gartenschläfer » 8. Jul 2007, 13:07

Hallo Gwaihir,
das war ein Vorschlag vom Händler!
Wir haben uns sofort einen Anwalt genommen - Gutachter hat Schaden auf fast 11000 € beziffert. Mal sehen, wie es weitergeht jetzt.
Gruss gartenschläfer

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HB01
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#6 Beitrag von HB01 » 8. Jul 2007, 13:14

Moin Moin Gartenschläfer,

bei "nur" 11 Tausend Euro Schaden wird dein Hobby mit Sicherheit repariert. Das zahlt die gegnerische Versicherung, u.U. noch Nutzungsausfall und Wertminderung. Anrecht auf austausch gegen ein neues Hobby Wohnmobil hast du nicht.
Gruß Heinz & Familie

Womo: Keines mehr
Boot: Jeanneau

gartenschläfer
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neues Wohnmobil!

#7 Beitrag von gartenschläfer » 21. Jul 2007, 15:33

Hallo Ihr netten Leute, die ihr mir geschrieben hattet!
Ich möchte euch mitteilen, dass wir ein nagelneues Wohnmobil bekommen werden!
Das kaputte Womo wird nächste Woche abgeholt. Der Händler, der uns das erste Fahrzeug geliefert hatte, besorgt uns das gleiche Fahrzeug, das zwar leider erst im Dezember lieferbar ist - dafür ist es dann das Modell 2008 - gleiche (z.T. Zusatz-) Ausstattung, gleicher Preis!
Die Reparatur wäre auch erst irgendwann im September fertig gewesen, also
Norwegen-Urlaub in diesem Sommer sowieso ins Wasser gefallen... :sad:
Freundliche Grüsse aus dem Schwarzwald!
gartenschläfer :smile:

Ehemaliges Mitglied

#8 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 22. Jul 2007, 17:55

hört sich gut an.
Kann man nur gratulieren und sagen " Schwein gehabt " trotz der Warterei bis Dezember.
Und für das " Neue " immer unfallfreie Fahrt

ami

Klaudia

#9 Beitrag von Klaudia » 6. Aug 2007, 19:39

Hallo gartenschläfer
da können wir uns ami nur anschließen :lol:
LG KLaudia

logo

#10 Beitrag von logo » 7. Aug 2007, 16:12

Hallo gartenschläfer
geht ja noch gut ab mit der Regelung.
Gehe davon aus das Du den Schaden abgetreten hast an den Händler und der Dir das Neufahrzeug liefert ohne Aufpreis.
Mit einem Urlaub ist so ne Sache.
Wenn der Urlaub als Jahresurlaub schon gebucht war oder fest eingeplant, hättest Du meiner Meinung sogar Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug wenn Dein Fahrzeug nicht rechtzeitig fertig wird - gleich was Du damit machst.
Versuch wäre es Wert mal mit der Versicherung wegen Kostenpauschale für ein Ersatzurlaubsfahrzeug zu sprechen.
Auch wenn nicht, mit dem 08er Modell wünsche ich Dir allzeit gute Fahrt.
Gruß Logo

frigo

#11 Beitrag von frigo » 8. Aug 2007, 14:37

Hallo an Alle,

vor unserem Urlaub ist uns hinten einer draufgefahren, also hat die Werkstatt den Unfall provisorisch gerichtet und nun, nach dem Urlaub, gerichtet (zusammen mit unserem anderen Urlaubsschaden, anderer Versicherungsfall, hatte ich schon an anderer Stelle hier gepostet). Statt der provisorischen Reparatur hätten wir das Auto auch in der Werkstatt lassen können und einen Ersatzwagen für den Zeitraum bekommen können. Ich versuche mal, das Telefonat mit der Versicherung des Unfallverursachers (Allianz) zu zitieren, Einstieg nach der Schilderung des Vorfalls:

Allianz: natürlich bekommen Sie von uns einen Ersatzwagen, kein Problem, steht Ihnen ja zu.
Ich: Allerdings haben wir ein Wohnmobil, mit dem wir jetzt in Urlaub fahren wollten.
A: Tja, Wohnmobile gibt es nicht als Ersatzwagen.
I: Wir haben aber einen großen Platzbedarf.
A: Kein Problem, ich gebe Ihnen einen Mercedes Sprinter.
I: Damit haben wir aber immer noch keinen Schlafplatz unterwegs.
A: Da kann ich Ihnen auch nicht helfen.
I: Was wäre eigentlich, wenn die Werkstatt den Schaden schon längst in unserer Abwesenheit behoben hat, wir aber immer noch mit dem Sprinter durch Italien kurven ?
A: Kein Problem, dann berechnen wir Ihnen eben die überzähligen Tage.
I: Nein danke, wie wäre es denn mit einer provisorischen Reparatur, dass das Womo verkehrssicher und fahrbereit wäre und die reguläre Reparatur dann nach dem Urlaub ?
A: Moment mal... (berät sich mit einem Kollegen im Hintergrund), kein Problem, so können wir es auch machen.
I: Dann würde ich ja auf einen Ersatzwagen verzichten, was erstatten Sie mir dann pro Tag ?
A: 10 bis 66 Euro pro Tag.
I: Geht es auch genauer ?
A: Tja, für Wohnmobile fehlt uns die Berechnungsgrundlage, also 26 Euro am Tag.
I: moment mal, sagten Sie nicht gerade, Sie hätten keine Berechnungsgrundlage ?
A: Genau.
I: Und wie kommen Sie dann auf 26 Euro ?
A: Ein Schätzwert.
I: Aha, also unabhängig davon, ob mein Womo nun 7.000 Euro, oder 200.000 Euro wert ist ?
A: Genau.
I: Aha, in Ordnung, dann lasse ich erst einmal die provisorische Reparatur machen und melde mich nach dem Urlaub noch einmal.
A: Wieso wollen Sie sich noch mal melden ?
I: Dann nehme ich mir mal sehr viel Zeit, in der Sie mir Ihre Berechnungsgrundlage mal erklären können.
A: Glauben Sie etwa, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht ?
I: Das habe ich nicht gesagt.

Also, das Telefonat, dass ich der Allianz angedroht habe, steht noch aus, das Auto ist mittlerweile repariert. Ich warte jetzt auf die schriftliche Bestätigung der Werkstatt, wie lange die eigentliche Reparatur gedauert hat, denn durch meinen zweiten Schaden, den ich über meine eigene Versicherung abrechne (der ja zusammen mit dem ersten Unfall repariert wurde), habe ich ein wenig den Überblick verloren. Den Überblick verloren habe ich außerdem dadurch, dass das kaputte GFK - Heckteil und der Rückfahrwarner 6 Tage Lieferzeit hatten und das Fenster (2. Schaden) satte 13 Tage Lieferzeit. Laut Auskunft der Werkstatt war das noch eine schnelle Lieferung von einem Wohnmobilhersteller.

Nun bin ich ja mal gespannt, wie Ihr meinen Fall findet, insbesondere was Ihr von der Ausfallberechnung haltet...

Viele Grüße Sönke

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