Italien: Verkehrsdelikte werden strenger geahndet

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Dakota
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Italien: Verkehrsdelikte werden strenger geahndet

#1 Beitrag von Dakota » 11. Sep 2007, 22:27

Nach einer Serie von schweren Unfällen will die italienische Regierung mit höheren Strafen Verkehrsrowdys zur Vernunft bringen. Am Freitag, 3. August, wurde ein Maßnahmepaket beschlossen, das zunächst einmal für 60 Tage in Kraft tritt. Der italienische Senat muss dem Maßnahmenkatalog noch zustimmen, andernfalls gelten ab 4. Oktober wieder die bisherigen milderen Regelungen, wobei Betroffene dann Einspruch einlegen müssten.

Die neuen Bestimmungen haben besonders Autofahrer im Visier, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen.

Wer mit einem Promillewert von mehr als 0,5 aber weniger als 0,8 am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 bis 2000 Euro, dem Führerscheinentzug von drei bis sechs Monaten sowie mit einem Monat Gefängnis rechnen. Wurde ein Unfall verursacht, kann sich das Strafmaß verdoppeln.

Bei einem Alkoholwert zwischen 0,8 und 1,5 Promille werden fällig: 800 bis 3 200 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Haft sowie die Abnahme der Fahrberechtigung für sechs bis 12 Monate.

Wer im Straßenverkehr mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, riskiert sogar eine Haftstrafe von zwölf Monaten, eine Geldbuße von 1500 bis 6 000 Euro sowie die Aberkennung der Fahrerlaubnis für die nächsten ein bis zwei Jahre.

Drei Monate Gefängnis beziehungsweise bis zu sechs Monate (bei Unfall) sowie der Führerscheinentzug für 6 bis 12 Monate sind auch für jene vorgesehen, die unter dem Einfluss von Drogen fahren. Bei Drogenfahrten werden zudem 1 000 bis 4 000 Euro fällig.

Noch schärfere Strafen drohen jenen Fahrern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder von Drogen einen tödlichen Verkehrsunfall verursachen. Für solche Fälle sieht die Straßenverkehrsordnung Gefängnisstrafen zwischen zwei und sechs Jahren vor.

Auch notorischen Schnellfahrern will Italien das Handwerk legen. Wer um 40 bis 60 km/h zu schnell dran ist, kassiert eine Geldstrafe zwischen 370 Euro und 1458 Euro und ist seinen Führerschein für ein bis drei Monate los. Rasern, die um mehr als 60 km/h zu schnell dran sind, flattern Strafen zwischen 500 und 2 000 Euro ins Haus. Die führerscheinlose Zeit kann sechs bis 12 Monate lang dauern.

Der neue Maßnahmenkatalog sieht auch einen bessern Schutz von kleinen Kindern vor. Kinder unter 4 Jahren dürfen ab sofort nicht mehr auf Zweirädern mitgenommen werden. Verstöße gegen diese neue Regelung kosten zwischen 148 und 594 Euro.

Auch wenn deutsche Autofahrer bei Verkehrssünden in Italien bislang häufig ungeschoren davon kamen, weil Bußgelder im Ausland nicht vollstreckt werden konnten, sollten sie sich nicht länger in Sicherheit wiegen: Laut ADAC muss ab Anfang 2008 mit der europaweiten Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im Heimatland gerechnet werden, die möglicherweise auch rückwirkend erfolgen wird.

Bei Verkehrssünden, die mit Führerscheinentzug geahndet werden, zeigen sich die italienischen Behörden gegenüber ausländischen Autofahrern seit jeher kulant. Ertappte Autofahrer müssen zwar den Lappen abgeben, erhalten aber einen Berechtigungsschein, um zumindest an den Urlaubsort oder an die Grenze zu kommen ( in anderen Ländern wie z.B. Frankreich wird in derartigen Fällen die Weiterfahrt sofort untersagt). Der Verkehrssünder erhält den Schein erst in Deutschland auf dem Behördenweg zurück.

Quelle: ADAC
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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