Böse Überraschung in Graal Müritz (Ostsee)

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Sinak1
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Böse Überraschung in Graal Müritz (Ostsee)

#1 Beitrag von Sinak1 » 23. Sep 2007, 17:22

Hiermit möchte ich vor der Masche des Abkassierens in Graal Müritz informieren.
Wir haben unser Wohnmobil am 04.08.2007 auf dem Parkplatz Mittelweg in Graal Müritz geparkt.
Die Beschilderung des Parkplatzes erfolgt mit dem Verkehrsschild Parkplatz mit dem Zusatzhinweis „mit Parkschein“.
Den vorgeschriebenen Parkschein hatten wir gelöst und im Armaturenbrett abgelegt.

Trotzdem erhielten wir von der Gemeinde Graal Müritz ein Verwarngeld für „Parken auf Parkplatz entgegen Zusatzschild“.

Insofern mein Hinweis an alle Wohnmobilisten, die den Ort Graal Müritz an der Ostsee anfahren wollen: Meiden Sie alle Parkplätze, auf denen die Gemeindeverwaltung nicht ausdrücklich geschrieben hat: Für WoMo´s erlaubt.
Ihre persönliche Interpretation zu einem eindeutigen Verkehrsschild muss nämlich nicht deckungsgleich sein mit der diesbezüglichen Interpretation der Gemeinde!
Nur Sie zahlen dann das Verwarngeld, alternativ können Sie sich auch auf einen Bußgeldbescheid einlassen. Dann zahlen Sie noch mehr.
Wir hatten nicht vor, ein juristisches Grundsatzurteil zur gegebenen Konstellation zu erwirken, haben notgedrungen gezahlt und warnen nun lieber alle anderen Wohnmobilisten vor dieser Masche.
Wir meiden zukünftig nicht nur die Parkplätze in Graal Müritz, sondern nachvollziehbar den Ort Graal Müritz. Wir kennen zum Glück genügend Gemeinden, in denen man mit dem Wohnmobil wirklich willkommen ist.

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Klausimaus
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#2 Beitrag von Klausimaus » 23. Sep 2007, 19:25

Hallo !
..."entgegen Zusatzschild" - war da eine Einschränkung wie z.B. "nur Pkw", dann ist natürlich das Parken mit Womo dort nicht erlaubt.
Kannst du das etwas genauer beschreiben ?
Gruß Klausimaus

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Dakota
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#3 Beitrag von Dakota » 23. Sep 2007, 20:10

Klausimaus hat geschrieben:Hallo !
..."entgegen Zusatzschild" - war da eine Einschränkung wie z.B. "nur Pkw", dann ist natürlich das Parken mit Womo dort nicht erlaubt.
Kannst du das etwas genauer beschreiben ?
Gruß Klausimaus
Genau so ist das ;-)

PKW-Zusatzschild bedeutet (wenn ich mich richtig erinnere) mehrspurige Kraftfahrzeuge bis max. 2.8 to zul. GG. Normales P-Schild bis 3.5 to, KFZ über 3.5 to müssen PP mit dem Zusatzschild LKW ansteuern.
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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rosalie
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#4 Beitrag von rosalie » 24. Sep 2007, 12:19

So ähnlich ist es uns in Greetsiel ergangen.

Die Beschilderung für den Womo-Stellplatz war nicht eindeutig und wir wollten auch nicht übernachten sondern nur kurz was essen.

Wir haben dann mit 2 Womos je 1 PKW-Platz belegt und niemanden behindert.

Das kostet pro Fahrzeug 10 €.

Auch ein Brief mit Nachfrage zu dieser Praxis hat nicht geholfen.

Also haben wir bezahlz und bleiben da weg.

Gruß
Rosi

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Ergänzung zu Beitrag "Böse Überraschung in Graal Müritz

#5 Beitrag von Sinak1 » 18. Okt 2007, 13:23

Hallo,
es gab nur das blaue Parkplatzschild. Darunter hing ein Zusatzschild mit der Aufschrift "mit Parkschein".
Wir haben vom Verkehrsschild extra deshalb noch ein Foto gemacht, da der Vorwurf des Ordnungsamtes ja lautete: entgegen Zusatzschild".
Das hat die Gemeinde Graal Müritz natürlich nicht wirklich interessiert.

Gruß
Sinak1

Venus
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#6 Beitrag von Venus » 20. Okt 2007, 10:51

Hallo Sinak,

danke für Deine Information, vielleicht sollte man als Besitzer eines Womos noch die Rechtswissenschaften studieren.
In Österreich bitte auch nicht überall hinstellen, Du kannst sehr leicht eine Besitzstörungsklage einfangen, solltest du einfach nur neben einer Strasse Deine Fahrzeug abstellen, oder auf einem "privaten" Parkplatz nur stehen bleiben und sich die Beine vertreten, es wird sofort ein Foto gemacht und einem Rechtsanwalt übergeben mit Datum und Uhrzeit und es lauft schon! Der Rechtsanwalt kassiert mit einer Besitzstörungsklage.
Besonders beliebt in Tirol und Kärnten.
Noch eine Information: Alkotest nicht verweigern, dies wird als Schulgeständnis in Österreich gewertet und ein Alkoholgehalt von 1,6 angenommen, diese wird nach Flensburg gemeldet und die Deutsche Behörde darf strafen und das Bußgeld behalten.

Ein schönes Wochenende, bei uns schneites Seehöhe ca. 360 m!

Wilfried

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