blöde idee von mir mal wieder ,aber darf man das machen?

Viele von euch haben unterwegs auch ein Zweirad dabei, hier kann man sich darüber austauschen
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audibirne
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blöde idee von mir mal wieder ,aber darf man das machen?

#1 Beitrag von audibirne » 9. Jun 2011, 14:39

moin moin
ich habe mal wieder ne idee
darf ich am hänger diese fahrradbühne anbauen und auch fahren ?
der hänger sollte das abkönnen ist 850kg gebremst
denn wenn ich ein oder 2 motorräder mit nehmen will , wird es eng mit 4 fahrrädern .
deswegen wollte ich den träger hinterbauen
ich müsste nur ausprobieren ob er dann hecklastig wird der hänger , was ich aber nicht glaube
gruss michael
scheiss bekomme die bilder nicht drauf warum nicht ????
er sagt mir immer
Dieser Dateityp jpg ist unzulässig

helf mir ich will euch das gerne mal zeigen was ich vor habe

gruss michael
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stk
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#2 Beitrag von stk » 9. Jun 2011, 16:06

Moin,

ohne die Bilder gesehen zu haben - in etwa kann ich mir vorstellen, worauf's hinauslaufen soll - würde ich sagen:

a) (negative) Stützlast beachten - also auf der Deichsel entsprechendes Gegengewicht unterbringen
b) Fahrradträger = Last, also entsprechend Überstände, Beleuchtungsvorschriften dafür, seitl. Katzenaugen, etc. beachten oder das gleich so bauen, das es den Hänger verlängert und der Träger (samt Beleuchtung) das Teil abschliesst.

kurz: sollte eigentlich machbar sein.

Gruß Stefan
Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, exakt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!

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audibirne
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#3 Beitrag von audibirne » 9. Jun 2011, 16:50

kann ich jemanden die beiden fotos schicken der sie denn für mich reinmacht ????
wäre wichtig zusehen was ich mein damit
bei mir gehts nicht warum auch immer
danke euch
gruss michael
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oldpitter
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#4 Beitrag von oldpitter » 9. Jun 2011, 18:35

schicke sie mir mal
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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#5 Beitrag von oldpitter » 9. Jun 2011, 18:44

Wenn du Fotos einstellen möchtest, bitte auf den Button rechts über dem Textfeld: "Bild hochladen" klicken
Es öffnet sich ein Fenster, darin auf durchsuchen klicken
du kannst dann den Speicherort des Fotos auf deinem PC angeben.
Anschl auf öffnen klicken.
Dann im neuen Fenster auf "send"
Es öffnet sich nach der Ladezeit ein neues Fenster
DIESES FENSTER ZUNÄCHST VERGRÖßERN!!!!!!
UNTER dem Bild sind dann die Links:

insert picture: standard

insert picture and upload another one

Zurück | cancel

zu sehen.
Auf "standart" klicken und das Bild ist als HTML-Text in dinem geschriebenen Text
(und auch in der Vorschau als Foto zu sehen.....)
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
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#6 Beitrag von Langertriumph » 9. Jun 2011, 18:45

Hier die Bilder von Michael.
Bild

Bild

Sieht ja nicht schlecht aus. Probleme könnte es geben wenn die Angaben in der Zulassungsbescheinigung (Fz Schein) nicht den tatsächlichen Maßen entsprechen.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
GL 1200 SC 14 Aspencade(USA)
Niesmann-Bischoff 7000 I
Bild
Bild

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#7 Beitrag von audibirne » 9. Jun 2011, 19:04

ja danke für das einstellen der bilder
aber ich denke da es in 2min abbaubar ist (also nicht fest am hänger verbaut )
sollte das gehen oder ?
wäre um info echt dankbar
ist ja so wenn ich den hänger dran habe muss ich die brücke vom womo nehmen , und kann nicht alle räder mitnehmen
damit würde es prima gehen
ich bin mal gespannt was noch kommt von euch
danke nochmal
gruss michael
Zuletzt geändert von audibirne am 9. Jun 2011, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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#8 Beitrag von oldpitter » 9. Jun 2011, 19:16

Der Fahrradträger ist ja nicht Teil des FZ (Anhängers)
Er zählt eher als Ladung.
Wenn nun die Ladung (Fahrräder) seitlich mehr als 40 cm
über die Lichtaustrittsflächen der Fz-Beleuchtung hinausragt,
ist zusätzliche Kennzeichnung (bei Dunkelheit Beleuchtung) vorgeschrieben.

Sollte also gehen. :wink:

Mindeststützlast sicherstellen!!!!
LG Peter

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#9 Beitrag von audibirne » 9. Jun 2011, 23:09

oldpitter hat geschrieben:Der Fahrradträger ist ja nicht Teil des FZ (Anhängers)
Er zählt eher als Ladung.
Wenn nun die Ladung (Fahrräder) seitlich mehr als 40 cm
über die Lichtaustrittsflächen der Fz-Beleuchtung hinausragt,
ist zusätzliche Kennzeichnung (bei Dunkelheit Beleuchtung) vorgeschrieben.

Sollte also gehen. :wink:

Mindeststützlast sicherstellen!!!!


ich denke das auch so
ich habe jetzt mal den hersteller des hängers angeschrieben mal sehen was kommt
aber ich glaube eher die lachen sich tod über die idee(oder lassen sich das patentieren lach)
ich glaube ich nehm sie fotos mal mit zum tüv und frag mal was die sagen
wenn die ok geben
werde ich den hänger mal beladen . mit 1 motorrad und ein roller( oder 2 motorräder) und hinten den täger notdürftig befestigen und 3-4 räder drauf
damit ich sehe ob er hecklastig wird

gruss michael
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stk
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#10 Beitrag von stk » 10. Jun 2011, 08:07

Einfach mal montieren und vor der nächsten Polizeidienststellen mehrmals auf und ab fahren :-D. Danach die Übung vor dem TÜV-Gelände wiederholen :-D
Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, exakt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!

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#11 Beitrag von ConnyLothar » 10. Jun 2011, 20:00

stk hat geschrieben:Einfach mal montieren und vor der nächsten Polizeidienststellen mehrmals auf und ab fahren :-D. Danach die Übung vor dem TÜV-Gelände wiederholen :-D
Kopfkino - ich schmeiß mich wech!

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#12 Beitrag von audibirne » 15. Jun 2011, 22:34

habe antwort bekommen vom hängerhersteller
sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht
aber der bau ist in planung und bin auch schon dabei
kost ja fast nix wenn es nicht klappt mit zulassung oder so
aber es macht mir auch spass sowas zumachen
hier die antwort


Sehr geehrter Herr Bernard,

da die Anbauteile keine Original-Stema-Teile sind, können wir dazu keine Freigabe geben.
Der von Ihnen angebrachte Träger sollte von einem Technischen Dienst genehmigt werden.
Werden alle Forderungen bzgl. Anhänger und StVZO eingehalten, dürfte es keine Einwände für eine Genehmigung geben.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Frank Große
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