Dashcam

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Breckman
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Dashcam

#1 Beitrag von Breckman » 22. Jul 2014, 18:42

Hallo zusammen,

der Einsatz einer sog. Dashcam im Fahrzeug, um Viedoeaufnahmen während der Fahrt aufzuzeichnen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Ich selbst habe häufig eine GoPro Cam in der Windschutzscheibe installiert, um die Reiseroute in landschaftlich schönen Gegenden aufzuzeichnen.

Schön, aber rechtlich eigentlich OK?

Das ist mittlerweile sehr zweifelhaft und kritisch zu bewerten.
In einigen Ländern ist sie mittlerweile schlicht verboten, woanders befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone. Datenschützer kämpfen allerorts mit dem Thema und auch Gerichte in Deutschland haben sich damit schon beschäftigt.

Hier ein Link dazu. Quelle ADAC: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... t/Dashcam/

Momentan denke ich intensiv darüber nach, ob ich die Cam noch einsetze und wenn wo.

Wie ist Euire Meinung zum Thema?
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars

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enmld
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#2 Beitrag von enmld » 22. Jul 2014, 23:04

Hallo,
also ich habe zwar keine DashCam, aber mein Smartphone benutze ich als Navisystem und im Hintergrund läuft eine APP die automatisch die Kamera des Smartphone einschaltet und mit GPS Daten den Film aufzeichnet. Nach 10 min. wird eine neue Aufnahme gestartet. Sobald 8 Gbyte verbraucht sind werden die älteren Aufnahmen überschrieben. Bei einem Unfall wird noch 5 Minuten weiter aufgezeichnet und die Aufnahme seperat gespeichert sodass diese nicht mehr gelöscht wird.
Die APP funktioniert genau wie eine DashCam. Die Auflösung der Filmaufnahmen 1920 x 1080 mit 30 Bilder/sec. Da ich eine original Autohalterung für das Smartphone benutze wird alles eingeschaltet sobald ich das Smartphone in die Halterung schiebe.

Eine DashCam erkennt jeder Polizist, aber ein Smartphone als Dashcam?
Für mich ist es selbstverständlich dass solche Aufnahmen nicht ins Internet gehören.

Gruß
Helmut
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oldpitter
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#3 Beitrag von oldpitter » 23. Jul 2014, 12:33

Wenn die DashCam so eingestellt ist, dass sie mit Speicherende die Aufzeichnungen überschreibt,
sollte der Datenschutz (NUR temporäre Aufzeichnung OHNE Dauerspeicherung) gewährleistet sein.
Sie arbeitet damit ähnlich wie ein "Unfallschreiber".
Verwertbarkeit ist im Zivilprozess (Schadenersatz) bedenkenlos.
Verwertung im Strafprozess (Bestrafung des Schuldigen) zweifelhaft.
Wir wollen doch nur einen verursachten Schaden reguliert haben. Die Bestrafung des "Übeltäters" ist mir schnuppe.

WIR fahren nur noch mit DashCam, seit uns ein PKW mit langem Anhänger (für PKW-Transport) in einer Autobahnbaustelle
überholte (genau in der S-Kurve/Wechsel auf die Gegenfahrbahn).
Er hatte wohl schlicht und ergreifend seinen Anhänger "vergessen" und lenkte, nachdem das Zugfahrzeug am WoMo vorbei war, wieder auf den rechten Fahrstreifen. Der Anhänger war noch links neben uns!!!!
Mit Vollbremsung und Abstand max 1 cm neben rechter Begrenzung habe ich einen Unfall/Schaden verhindern können.

Meine Überlegung:
Wenn so etwas im Ausland (Beispiel Frankreich) geschehen würde, der Verursacher dem franz. Polizisten im besten Französisch erklärt, er habe nichts gemacht - wie erkläre ICH es ohne angemessene Sprachkenntnisse?????

Nun würde ich dem Polizisten den Film zeigen, könnte Schadenersatzansprüche durchsetzen und alles ist klar 8)
LG Peter

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Breckman
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#4 Beitrag von Breckman » 23. Jul 2014, 17:47

sehe ich wie Peter, aber man muss trotzdem beachten, dass die Cams in einigen Ländern verboten sind, so z.B. in Österreich.
Hier ein allerding schon älterer Zeitungsartikel dazu.
http://www.nachrichten.at/nachrichten/w ... 22,1113937
Man hört aber immer wieder, dass "touristisches Filmen" nicht geahndet wird.

Noch eine aktuelle Ergänzung:
http://www.focus.de/auto/news/dash-cam- ... 81475.html
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars

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Riggs
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#5 Beitrag von Riggs » 28. Jul 2014, 11:32

Hi Lars,

wir fahren nur noch mit CAM, seit vor uns dieser Reifenberg aufgetaucht ist.
Auch in unserem PKW, seit Doris mal rüde geschnitten wurde.
Soweit ich weis kann es als Beweismittel zugelassen werden.
In Ösiland haben wir's demontiert.

Gruß
Günther
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Breckman
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#6 Beitrag von Breckman » 31. Jul 2014, 19:45

Hier noch ein interessanter Artikel dazu:

http://www.tourenfahrer.de/artikel/arti ... sterreich/

Quelle: Tourenfahrer.de
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Lars

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Maximus
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Presseartikel vom 31.07.

#7 Beitrag von Maximus » 31. Jul 2014, 19:50

Hallo zusammen,
Heute lese ich zum Thema dashcam in den Nürnberger Nachrichten sinngemäß folgenden Artikel.

Ein Anwalt in der Region wil vor Gericht eine Zulassung erstreiten mit der Begründung, dass er die Daten nur im Falle eines Unfalls als Beweismittel nutzen will. Er gibt ferner an, dass Passanten nicht identifiziert werden und Autoschilder nicht gelesen werden können (kein Hinweis, wie das sichergestellt werden soll).
Der Anwalt klagt gegen ein bestehendes Verbot des Landesamtes für Datenschutz in Ansbach. In dieser Region ist der Anwalt häufig unterwegs.

Das Landesamt hat dem Anwalt derzeit untersagt, permanent Aufnahmen des von ihm befahrenen öffentlichen Bereichs zu machen. Das sei ohne Einwilligung der gefilmten Personen unzulässig, weil diese Personen keinen "Ihnen zurechenbaren Anlass" geschaffen hätten.

Mal sehen was daraus wird

HG, Albert

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Maximus
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Re: Presseartikel vom 31.07.

#8 Beitrag von Maximus » 13. Aug 2014, 11:40

Maximus hat geschrieben: Mal sehen was daraus wird
HG, Albert

Hallo zusammen,

Mittlerweile liegt zu meinem obigen Beitrag das Urteil des Ansbacher Amtsgerichtes vor und ich zitiere hier die wesentlichen Zusammenhänge nach Darstellung in den Nürnberger Nachrichten.

Zunächst sagt das Amtsgericht, dass zur Nutzung einer Dashcam bisher keine richterlichen Beschlüsse vorlägen. Nach Prüfung des speziellen hier vorliegenden Sachverhaltes verstoße der Anwalt (Dascamnutzer in diesem Falle), gegen den das Amt für Datenschutz klagte, eindeutig gegen das Datenschutzgesetz. Gemeint ist aber die Tatsache, dass der Anwalt die aufgenommenen Filme nicht nur für seinen Privatgebrauch nutzte, sondern diese mehrfach als Beweismittel der Polizei zur Verfügung stellte zwecks Nachweis von Verkehrsdelikten zufällig aufgenommener Verkehrssituationen verursacht von anderen Verkehrsteilnehmern.

Die Weitergabe solcher Daten, auch die Weitergabe an die Polizei, fällt eindeutig unter das Datenschutzgesetz! So sagt das Amtsgericht.

Kurioser Weise bekam der Anwalt dennoch Recht aufgrund eines juristischen Formfehlers. So wurde die Klage der Datenschutzbehörde nicht eindeutig genug formuliert und die Angaben zu der benutzten Kamera waren unvollständig. Deshalb öffnete das Amtsgericht mit dem Urteil gleichzeitig den Weg für eine mögliche Revision.

Es bleibt also die rechtliche Unsicherheit zur Dashcam-Nutzung weiter bestehen, weil dazu keine orientierenden Gerichtsbeschlüsse vorliegen. Allerdings scheint folgendes sehr klar zu sein:

1. die Dascam für die rein private Nutzung ist wohl kaum juristisch angreifbar.
2. die Aufnahme von Verkehrssituationen zwecks Weitergabe, gleichgültig an wen und über welches Medium, ist verboten.
3. die interessantere Frage, ob die privat genutzte Dascam im Falle einer eigenen Unfall- oder kritischen Verkehrssituation als Beweismittel genutzt werden darf und anerkannt wird, das geht aus dem hier geschilderten Fall nicht hervor.

LG Albert

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#9 Beitrag von oldpitter » 13. Aug 2014, 12:34

oldpitter hat geschrieben: Verwertbarkeit ist im Zivilprozess (Schadenersatz) bedenkenlos.
Verwertung im Strafprozess (Bestrafung des Schuldigen) zweifelhaft.
Ich sehe meine o.g. Meinung bestätigt.
hier ging es um Verwertung zur Bestrafung.
Das Gericht hat FÜR DIESEN FALL (Anwalt macht Jagd auf Verkehrssünder)
eine sehr hohe Meßlatte an das Verbot geknüpft.
Er hat nämlich (zunächst) nur gewonnen, da das Verbot nach Ansicht des Gerichtes die Dashcam GENAU MIT TYPE UND HERSTELLER als Einzelgerät
zu bezeichnen war.
Ein Verbot hätte dann auch nur für diese Dashcam gegolten.
(Gerichte tun sich sehr schwer mit "Grundsatzurteilen" oder Präzedenzfällen)
LG Peter

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Dakota
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#10 Beitrag von Dakota » 13. Aug 2014, 14:59

Moin,

Aus der Urteilsbegründung der Richter in diesem Urteil:
"Grundsätzlich sind die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls"


Wenn sich diese Auffassung/Haltung bestätigt (durchsetzt) ist auch nichts mit Verwendbarkeit im Zivilprozess.

Mal sehen wie sich die nächsthöhere Instanz äußert bzw. wie der Gesetzgeber entscheidet....
Gruß Klaus

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#11 Beitrag von oldpitter » 13. Aug 2014, 20:31

Es gibt ja auch die Möglichkeit, das Filmchen BEIDEN Versicherungen vorzulegen.... :idea:
LG Peter

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omib
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#12 Beitrag von omib » 7. Okt 2014, 18:46

Moin,
ich fand heute folgendes bei Autohaus Online.

http://www.autohaus.de/recht-und-steuer ... sletter-AH

Ich würde die Dinger am besten im Laden lassen.

Gruß

Dirk

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#13 Beitrag von Breckman » 7. Okt 2014, 19:40

Genau das habe ich eigentlich nicht vor.
Dazu muss man nur darauf achten,
1. was man filmt und
2. was man davon wie veröffentlich.

Ich habe mich bisher auf Aufnahmen während der Fahrt in landschaftlich schönen Regionen oder Orten beschränkt. Ich habe nicht gezielt den Straßenverkehr aufgenommen. So werde ich es auch weiter halten.
Bei der veröffentlichung werde ich aber verstärkt darauf achten, dass nicht ein "falscher Eindruck" ensteht. Im Zweifel habe ich einfach schöne Erinnerungen für mich allein.
In Östereich z.B. werde ich aber auf die Kamera vorsroglich verzichten.

Zudem: Ich habe nicht direkt eine Dash-Cam installieet, sondern eine GO-Pro Hero.
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oldpitter
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#14 Beitrag von oldpitter » 7. Okt 2014, 19:57

Dirks BIMO hat geschrieben:
Ich würde die Dinger am besten im Laden lassen.

Gruß

Dirk
Würde ich auch, hätte ich vor, das Filmmaterial im Net zu veröffentlichen. :roll:
LG Peter

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omib
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#15 Beitrag von omib » 8. Okt 2014, 00:16

Würde ich auch, hätte ich vor, das Filmmaterial im Net zu veröffentlichen. Rolling Eyes
Moin....

ich würde sie generell im Laden lassen ....was machst Du den mit den Aufnahmen von bspw. voraus fahrenden oder entgegen kommenden Fahrzeugen ?
Mit Verlaub .... aber ich kann sehr gut darauf verzichten, dass irgendwelche mir unbekannten Menschen Aufnahmen von mir oder meinem Fahrzeug ... wenn auch nur durch Zufall.... machen.
Ich habe ja nicht einmal die Möglichkeit mich darauf einzustellen, dass Bilder von mir von irgendwelchen Wildfremden Menschen gemacht werden.
Auf öffentlichen Plätzen wird zumindest darauf hingewiesen wenn gefilmt wird.
Es geht schlicht und ergreifend niemanden etwas an wo und wann ich mich bewege.
Im Zweifel schalte ich auch mein Smartphone aus.
In wessen Hände können diese Aufnahmen sonst noch so gelangen... weil evtl. jemand einen nicht sicheren PC knackt, weil irgendwann eine solche Kamera mal geklaut wird, oder was weis ich sonst noch damit passiert.
Der gefilmte kann sich nicht einmal darauf einstellen oder wehren.

Ich halte dieses Zeug für mehr als Grenzwertig und hätte mit dem Filmenden "sofort" Gesprächsbedarf sofern ich es mit bekomme.

Zugegeben ... meine Reizschwelle ist bei diesen Dingen aber auch nicht sehr hoch.
Mich wundert eher das leichtfertige umgehen einiger Menschen mit diesem Zeug.

Gruß

Dirk

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