Hallo zusammen,
ich bin seit Wochen in der Ideenfindung für eine Anschaffung. Grundlegend plane ich, ob ich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil hole. Falls es ein Mobil wird, überlege ich, ob ich mir einen Anhänger für mein kleines Boot dazu hole. Das Ding ist wirklich nur für zwei Personen und zum Rudern. Winzig. Maße müsste ich nachlesen.
Wie verhält es sich bei Wohnmobilen und Anhängern? Auf was muss ich da achten? Welche Vorschriften gibt es? Fragen über Fragen. Danke für euer Feedback, hilft mir bestimmt sehr beim Planen.
LG
Vorschriften für Anhänger am Mobil
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Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil
Hallo Mario,
eigentlich gelten die selben Vorschriften wie bei PKW und Anhänger, die Ausnahme wäre ein zul. Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg beim Zugfahrzeug. Da würde die 100 km/H Regelung (in Deutschland) nicht mehr greifen und auf Landstraßen wäre (m.W.) eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/H angesagt.
eigentlich gelten die selben Vorschriften wie bei PKW und Anhänger, die Ausnahme wäre ein zul. Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg beim Zugfahrzeug. Da würde die 100 km/H Regelung (in Deutschland) nicht mehr greifen und auf Landstraßen wäre (m.W.) eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/H angesagt.
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
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Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil
Übrigens,
bei Eintragung So.-Kfz. Wohnmobil und mitgeführtem Anhänger ist auf Landstraße auch bei einem zGG unter 3,5 t nur 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig!
Weiß nur keiner.
Explizit PKW mit Anhänger dürfen auf Landstraße schneller fahren.
Gruß
Thomas
bei Eintragung So.-Kfz. Wohnmobil und mitgeführtem Anhänger ist auf Landstraße auch bei einem zGG unter 3,5 t nur 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig!
Weiß nur keiner.
Explizit PKW mit Anhänger dürfen auf Landstraße schneller fahren.
Gruß
Thomas
Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil
Hallo,Rowie hat geschrieben: ↑8. Feb 2019, 19:20Übrigens,
bei Eintragung So.-Kfz. Wohnmobil und mitgeführtem Anhänger ist auf Landstraße auch bei einem zGG unter 3,5 t nur 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig!
Weiß nur keiner.
Explizit PKW mit Anhänger dürfen auf Landstraße schneller fahren.
Gruß
Thomas
das stimmt so nicht!
Quelle: https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... windigkeit
Das regelt §3 der STVO, Absatz 2.b
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
LG
Vossi
(P.Vosswinkel)
Vossi
(P.Vosswinkel)
Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil
Stimmt,
Vossi hat Recht.
Irtum meinerseits.
Gruß Thomas
Vossi hat Recht.
Irtum meinerseits.
Gruß Thomas