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Vorschriften für Anhänger am Mobil

Verfasst: 7. Jan 2019, 10:27
von MFenstermacher
Hallo zusammen,

ich bin seit Wochen in der Ideenfindung für eine Anschaffung. Grundlegend plane ich, ob ich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil hole. Falls es ein Mobil wird, überlege ich, ob ich mir einen Anhänger für mein kleines Boot dazu hole. Das Ding ist wirklich nur für zwei Personen und zum Rudern. Winzig. Maße müsste ich nachlesen.

Wie verhält es sich bei Wohnmobilen und Anhängern? Auf was muss ich da achten? Welche Vorschriften gibt es? Fragen über Fragen. Danke für euer Feedback, hilft mir bestimmt sehr beim Planen.

LG

Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil

Verfasst: 7. Jan 2019, 15:07
von Dakota
Hallo Mario,

eigentlich gelten die selben Vorschriften wie bei PKW und Anhänger, die Ausnahme wäre ein zul. Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg beim Zugfahrzeug. Da würde die 100 km/H Regelung (in Deutschland) nicht mehr greifen und auf Landstraßen wäre (m.W.) eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/H angesagt.

Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil

Verfasst: 8. Feb 2019, 19:20
von Rowie
Übrigens,

bei Eintragung So.-Kfz. Wohnmobil und mitgeführtem Anhänger ist auf Landstraße auch bei einem zGG unter 3,5 t nur 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig!
Weiß nur keiner.
Explizit PKW mit Anhänger dürfen auf Landstraße schneller fahren.

Gruß
Thomas

Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil

Verfasst: 10. Feb 2019, 13:37
von vossi
Rowie hat geschrieben:
8. Feb 2019, 19:20
Übrigens,

bei Eintragung So.-Kfz. Wohnmobil und mitgeführtem Anhänger ist auf Landstraße auch bei einem zGG unter 3,5 t nur 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig!
Weiß nur keiner.
Explizit PKW mit Anhänger dürfen auf Landstraße schneller fahren.

Gruß
Thomas
Hallo,

das stimmt so nicht!

Quelle: https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... windigkeit

Das regelt §3 der STVO, Absatz 2.b
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

Re: Vorschriften für Anhänger am Mobil

Verfasst: 11. Feb 2019, 09:48
von Rowie
Stimmt,
Vossi hat Recht.
Irtum meinerseits.

Gruß Thomas