Aktuelles zur WOMO-Steuer: Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (02/2009)
März 2009
In dem vom ADAC unterstützten Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen (14 K 209/07) wurde die Klage zwar abgewiesen, da keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen bestehen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde aber Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Das Aktenzeichen des BFH lautet: II B 21/09.
In den anderen ADAC-Musterverfahren gibt es noch keine Entscheidung.
Dennoch werden Halter von Wohnmobilen, die im Hinblick auf die rückwirkende Festsetzung Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid eingelegt hatten, von Ihren Finanzämtern angeschrieben und zur Rücknahme des Einspruchs aufgefordert. Es wird in den Schreiben der Finanzämter Bezug genommen auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, wonach die rückwirkende Wohnmobilsteuer rechtmäßig sein soll.
Meist wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.04.2008 (Az.: II R 62/07) zitiert. Diese bezieht sich allerdings auf die rückwirkende Besteuerung eines Geländewagens und sagt nichts über die Zulässigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen aus.
Auch eine häufig genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2008 (II B 36/08) bezieht sich nicht auf ein Einspruchsverfahren eines Wohnmobilbesitzers gegen den Steuerbescheid selber, sondern auf ein Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung. Dies bedeutet, dass der Betroffene neben seinem Einspruch zusätzlich einen Antrag gestellt hatte, die erhöhte Kfz-Steuer für sein Wohnmobil nicht zahlen zu müssen.
Der ADAC empfiehlt weiterhin, Einsprüche nicht zurückzunehmen, sondern darauf zu verweisen, dass die ADAC-Musterverfahren i. S. rückwirkender Wohnmobilbesteuerung noch nicht abgeschlossen sind. Ggf. sollte noch einmal auf die Aktenzeichen dieser Verfahren verwiesen werden. Es sollte beantragt werden, das Einspruchsverfahren im Hinblick auf die ADAC-Musterverfahren weiterhin ruhen zu lassen.
Die Aktenzeichen dieser Verfahren lauten:
- Bundesfinanzhof (Az.: II B 21/09) - Vorinstanz Niedersächsisches Finanzgericht (Az.: 14 K 209/07) zur rückwirkenden Kfz Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006 (nicht rechtskräftig),
- Finanzgericht München (Az.: 4 K 2875/07) ebenfalls zur rückwirkenden Kfz-Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006,
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 1 K 367/07) zur rückwirkenden Kfz-Besteuerung eines "unechten" Wohnmobils als PKW (aufgrund fehlender Stehhöhe von 170 cm im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle).
Sofern ein Einspruch durch Bescheid des Finanzamtes abgelehnt wird, müsste innerhalb eines Monats ab Zustellung (siehe Rechtsmittelbelehrung) Klage beim zuständigen Finanzgericht eingereicht werden. Andernfalls wird der Kfz-Steuerbescheid mit der rückwirkenden Kfz-Steuerforderung rechtskräftig.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte zuvor eine Kostendeckungszusage eingeholt werden. Ist diese nicht vorhanden, so ist das Prozesskostenrisiko im Einzelfall abzuwägen.
Quelle: wwwadac.de
Aktuelles zur WOMO-Steuer: Urteil des FA Niedersachsen 2009
- Dakota
- Gründungsmitglied
- Beiträge: 7666
- Registriert: 2. Jul 2006, 12:44
- Wohnort: hessische Bergstrasse
Aktuelles zur WOMO-Steuer: Urteil des FA Niedersachsen 2009
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
...where the road ends, life begins
- Mike & Chaos
- Junior Member
- Beiträge: 34
- Registriert: 8. Jun 2007, 00:41
- Wohnort: Bengel
- Kontaktdaten:
Hallo (at ) alle,
was hat sich denn nun zwischenzeitlich getan?
Gibt es schon neues in der aktuellen Besteuerung?
Hab heute meinen Steuerbescheid bekommen, nachdem ich für das Jahr 2009 Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte,
wurde damals der Betrag auf 300€ reduziert,
nunmehr für das Jahr 2009 - 2010 soll ich 133€ nachzahlen und
für das Kommende neu 460 / Jahr nun an Steuern berappen.
Hab auch auf der ADAC Seite nichts aussagekräftiges in Sachen Neuerung gefunden,
wer weiß schon mehr???
was hat sich denn nun zwischenzeitlich getan?
Gibt es schon neues in der aktuellen Besteuerung?
Hab heute meinen Steuerbescheid bekommen, nachdem ich für das Jahr 2009 Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte,
wurde damals der Betrag auf 300€ reduziert,
nunmehr für das Jahr 2009 - 2010 soll ich 133€ nachzahlen und
für das Kommende neu 460 / Jahr nun an Steuern berappen.
Hab auch auf der ADAC Seite nichts aussagekräftiges in Sachen Neuerung gefunden,
wer weiß schon mehr???
Hast du ein WoMo mit einem zGg zwischen 3200 und 3399 kg mit Schadstoffklasse S1 ?Mike & Chaos hat geschrieben:Hallo (at ) alle,
was hat sich denn nun zwischenzeitlich getan?
Gibt es schon neues in der aktuellen Besteuerung?
Hab heute meinen Steuerbescheid bekommen, nachdem ich für das Jahr 2009 Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte,
wurde damals der Betrag auf 300€ reduziert,
nunmehr für das Jahr 2009 - 2010 soll ich 133€ nachzahlen und
für das Kommende neu 460 / Jahr nun an Steuern berappen.
Hab auch auf der ADAC Seite nichts aussagekräftiges in Sachen Neuerung gefunden,
wer weiß schon mehr???
Dann sind sowohl die bsiher 300 und die jetzigen 460 EUR richtig. Seit 01.01.2010 ist für WoMo S1 für die ersten 2000kg des zGg je angefangenen 200kg 40,-- EUR (zuvor 24,-- EUR) zu zahlen. Für je weitere angefangene 200kg kommen dann noch mal 10,-- EUR hinzu.
10x24 + 6x10 = 300
10x40 + 6x10 = 460
Die Nachzahlung dürfte sich aus der Steuerdifferenz zwsichen S1 (alt) und S1 (neu) für den Zeitraum vom 01.01.10 bis zum Beginn deines Veranlagungszeitraumes errechnen.
- Mike & Chaos
- Junior Member
- Beiträge: 34
- Registriert: 8. Jun 2007, 00:41
- Wohnort: Bengel
- Kontaktdaten: