BGH urteilt zum „Vorführwagen“-Begriff :
Beim Fahrzeugkauf wird mit dem Begriff Vorführwagen kein maximales Höchstalter zugesichert, bleibt das Fazit: Kunde hätte sich nach dem Alter erkundigen müssen
So zumindest urteilte der Bundesgerichtshof im September 2010 (AZ: VIII ZR 61/09).
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